Das Personalvertretungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Dienststellen und den dort errichteten Personalvertretungen. Dem Personalvertretungsrecht kommt dabei sowohl hinsichtlich der allgemeinen Aufgaben des Personalrats (Überwachungsrechte, Informations- und Teilnahmerechte), vor allem aber hinsichtlich der förmlichen Beteiligungsrechte (Mitbestimmung, Mitwirkung) erhebliche praktische Bedeutung zu. Das Seminar stellt die für die anwaltliche Praxis wesentlichen Regelungen des LPVG Baden-Württemberg dar, um eine sachgerechte Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Personalvertretungen und Dienststellen zu erleichtern.
Eine große Zahl von Maßnahmen des Dienststellenleiters unterliegen der Mitbestimmung des Personalrats, weshalb sie ohne dessen Zustimmung nicht vollzogen werden dürfen. Die unterbliebene bzw. fehlerhafte Beteiligung des Personalrats führt häufig auch zur Rechtswidrigkeit der gegenüber den Beschäftigten getroffenen Entscheidungen, was für den Individualrechtsschutz vor den Arbeitsgerichten oder Verwaltungsgerichten große Bedeutung hat. Ein Schwerpunkt des Seminars ist deshalb die Darstellung der Rechtsfolgen der Verletzung von Mitbestimmungsrechten.
Die Seminarteilnehmer/-innen erhalten ein tagesaktuelles Skript.