Dieses Seminar bietet eine praxisorientierte Ergänzung und Vertiefung in das komplizierte und komplexe Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst. Es werden eingruppierungsrechtliche Sonderfälle und spezielle praxisorientierte Fragestellungen, aktuelle Entwicklungen des Tarif- und Arbeitsrechts sowie der Rechtsprechung punktuell – auch nach Wunsch der Teilnehmer – aufgegriffen und an Praxisbeispielen vertiefend erörtert. Dabei stehen vor allem auch typische Rechtsstreitigkeiten im Eingruppierungsrecht sowie Eingruppierungsklagen aus Sicht des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers im Mittelpunkt.