Onlineseminar7.5 Std.Familienrecht

Erb- und Familienrechtstage - Tag 1 (7,5 FAO-Stunden)

Angeboten von Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer StuttgartReferent: RiOLG Stuttgart Thomas Titze RA Dr. Hans Hammann, FA für Erbrecht, VOELKER Gruppe, Reutlingen
Rechtsgebiet:
§15 FAO Stunden: 7.5 Std.
Onlineseminar
345,00 €

Kursbeschreibung

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Erbrecht" oder "Familienrecht" (7,5 FAO-Stunden)

Tag 1: Donnerstag, 19.11.2026, 09:00 Uhr - 18:00 Uhr:

Seminarinhalt:

Der Referent stellt in der Veranstaltung die aktuelle Rechtsprechung des OLG Stuttgart sowie weiterer Obergerichte vor.

Seminarinhalt:

Testamentsauslegung ist natürlich keine Zauberei. Es ist trotzdem aber faszinierend, was man mit Testamentsauslegung aus einem Testament herauslesen kann und was wir damit für seine Mandanten erreichen kann. Man kann selbst Auslegungen gerichtsfest begründen, die sich scheinbar nicht im Geringsten mit dem Testamentstext in Einklang bringen lassen. Das gilt sowohl für erläuternde Auslegung als auch (noch mehr) für ergänzende Testamentsauslegung. Warum das so ist? Nach ständiger Rechtsprechung ist für eine erfolgreiche Auslegung erforderlich – aber auch ausreichend (!) –, „daß der wirkliche Wille des Erblassers (…) in der Verfügung von Todes wegen irgendwie - wenn auch nur versteckt oder andeutungsweise - Ausdruck gefunden hat.“ Also besteht die Kunst der Testamentsauslegung in der Beantwortung der beiden Fragen, was der „wirkliche Wille“ des Erblassers war und ob bzw. wie man begründen kann, dass dieser Wille zumindest versteckt oder andeutungsweise Ausdruck gefunden hat. Genau hier setzt der Vortrag an. Anhand von zahlreichen kleineren und größeren Fällen wird Herr Dr. Hammann den Fragen nachgehen,

  • was man ganz praktisch unter dem „wirklichen Willen“ zu verstehen hat,
  • wie man ihn feststellen und begründen kann,
  • welche Vorfragen man stellen und klären muss, wie man sein Auslegungsergebnis überzeugend begründen kann und
  • wann die Grenzen der Auslegung erreicht sind.

Wie lässt sich z.B. mit der Zuwendung „meines Barvermögens“ eine Alleinerbeinsetzung begründen? Wer ist bei der Formulierung „soll an den Tierschutz gehen“ Erbe? Wann ist eine gegenständliche Vermögenszuordnung entgegen § 2087 Abs. 2 BGB eine Erbeinsetzung? Ist zB „Mein Haus und Grundstück vererbe ich“ oder „Als Erbe meines schuldenfreien Hauses setze ich ein …“ eine Erbeinsetzung? Und zuletzt: Wie kann man durch Testamentsauslegung eine Testamentsanfechtung nach § 2079 S. 1 BGB (Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten) abwehren?

Da Testamentsauslegung und Testamentsgestaltung zwei Seiten ein- und derselben Medaille ist, wird Herr Dr. Hammann immer wieder die Perspektive wechseln.

Reduzierung der Netto-Seminargebühr um 45 % möglich - ESF-Plus Antrag ist gestellt.

Lebenslanges Lernen und berufliche Fortbildung sind auch ein Anliegen der Europäischen Union.

Das Seminar wird voraussichtlich vom ESF-Plus gefördert - Antrag ist gestellt. Es handelt sich hier um eine einkommensunabhängige Fachkursförderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF.

Bitte beachten Sie, dass nur begrenzte Fördermittel zur Verfügung stehen und die Anträge (Zielgruppenabfrage sowie Teilnehmerfragebogen) VOR Beginn der Veranstaltung vorliegen müssen.

Termin / Kursort

Online

Do., 19.11.2026Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Do., 19.11.2026 09:00 bis 18:00 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
  • RiOLG Stuttgart Thomas Titze
  • RA Dr. Hans Hammann, FA für Erbrecht, VOELKER Gruppe, Reutlingen
Preise
Seminargebühr
345,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.