Selbststudium in Videoformat - Absolvierung jederzeit innerhalb von 12 Wochen, ab Zusendung Zugangsdaten
Für Erbrecht, Familienrecht bzw. Steuerrecht nach § 15 FAO geeignet.
Modul B ist unabhängig von Modul A buchbar.
Inhalt Modul B
Optimierung der Gestaltung beim ehelichen Güterstand, Einfluss auf die Nachfolgeplanung, Einfluss des Güterstands auf die Erbquote und das Pflichtteilsrecht, Gestaltung mittels Güterstandswechsel und Güterstandsschaukel.
Ausschlagung in Verbindung mit Geltendmachung des tatsächlichen rechnerischen Zugewinns, die Ausschlagung in Kombination mit einer Abfindung, Gestaltungsmöglichkeiten mit der selbstgenutzten Immobilie und bei Übertragungen von Grundstücken innerhalb der Kernfamilie, aktuelle Gestaltungsmöglichkeiten und Rechtsprechung.
5.3. Lebenswandelklauseln 46
5.4. Kaptatorische Klauseln 47
- Aktuelle Rechtsprechung 48
- Mehrfache Freibetragsausnutzung durch unbedingten Erwerb bedingter Rechte 51
Teilnehmerkreis
Fachanwälte/innen für
Erbrecht bzw.
Familienrecht bzw.
Steuerrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich schwerpunktmäßig mit erbrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Mandaten befassen oder erbrechtlich bzw. steuerrechtlich interessiert sind
Zeit
2,5 Nettozeitstunden
Gut zu Wissen
Bitte beachten Sie, dass unser eLearning-Modul inhaltlich identisch mit unserem Online-Seminar ist. Die beiden Fortbildungen unterscheiden sich nur hinsichtlich des zeitlichen Konzeptes.
Bitte beachten Sie, dass das jeweilige gebuchte Modul (inkl. Zertifkat, Lernerfolgskontrolle und Skripte) Ihnen 12 Wochen zur Verfügung steht.
Gemäß § 15 Abs. 4 FAO können Sie max. 5 Nettozeitstunden als Selbststudium anerkannt bekommen.
Technischer Hinweis
Diese Fortbildung ist jederzeit und unabhängig von eine Teilnehmerzahl möglich.
Bitte beachten Sie, dass unser eLearning-Modul inhaltlich identisch mit unserem berteits angebotenem Online-Seminar ist. Die beiden Fortbildungen unterscheiden sich nur hinsichtlich des zeitlichen Konzeptes.
Gemäß § 15 Abs. 4 FAO können Sie max. 5 Nettozeitstunden als Selbststudium anerkannt bekommen.
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