Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis stellen Nachweisdokumente zum Zwecke des Gutglaubensschutzes dar. Das Europäische Nachlasszeugnis ist im Rahmen der EUErbVO auch grenzüberschreitend anzuerkennen. Themenauswahl:
- Die Beantragung des Erbschein
- Die Beantragung des ENZ
- Der gegenständliche beschränkte Erbschein im Anwendungsbereich der EUErbVO
- Das Das Problem des § 67 EUErbVO
- Aktuelle Rechtsprechung nationaler und internationaler Gerichte