Ernst: Personenschaden: Haushaltsführungsschaden
Referent: Hans-Günter Ernst, Vors. Richter am OLG Düsseldorf (Fachsenat für Verkehrsrecht; vormals auch Arzthaftungssachen)
Das müssen Sie wissen!
Das Potenzial des Haushaltsführungsschadens wird häufig unterschätzt. So summiert er sich etwa bei einer 40-jährigen verletzten Frau mit einem dauerhaften Ausfall im Haushalt von wöchentlich nur 10 Stunden und einer Lebenserwartung von durchschnittlich noch 43 Jahren bei einem Stundensatz von 10 EUR (netto) bereits auf 223.600 EUR. Es wird danach unterschieden, ob es sich um eigene Ansprüche des verletzten Haushaltsführers (Mann wie Frau) handelt, oder ob Hinterbliebene des getöteten Haushaltsführers Ansprüche geltend machen. Das Seminar zeigt auf, was bei Darlegung, Berechnung und Drittleistungen zu beachten ist und beschäftigt sich zugleich mit den aktuellen Entwicklungen; so hat sich z.B. mit dem OLG Brandenburg hat sich erneut ein Obergericht mit dem Dauerbrenner Anforderungen an die Darlegungslast beim Haushaltsführungsschaden befasst (17.6.19, 12 U 179/18: „unsubstantiiert!); das OLG Celle hat sich jüngst mit der für die Antragstellung relevanten zeitlichen Begrenzung für den Ersatz des Haushaltsführungsschadens beschäftigt (8.7.20, 14 U 27/20) und das OLG Frankfurt hat mit seinem Urteil vom 18.10.18, 22 U 97/16 seine neuen Leitlinien für die Berechnung des Haushaltsführungsschadens vorgestellt; ganz aktuell hat sich das OLG Dresden, Urteil vom 18. August 2020 – 4 U 1242/18 – 4 U 1242/18 mit der Problematik ausführlich auseinandergesetzt. Weitere aktuelle Themen: Abschlag beim Zeitaufwand für die Versorgung eines Tieres wegen der allgemeinen Lebensfreude, die damit einhergeht; Umfang der Anrechnung einer Ersparnis bei Aufenthalt im Krankenhaus; Voraussetzungen für ein Haushaltsführungsschadenrente; Begrenzung auf das 75. Lebensjahr.