Expertenseminar: Nachtragsberechnung aufgrund tatsächlich erforderlicher Kosten

Veranstalter:
IBR SEMINARE
Rechtsgebiet:
Bau- und Architektenrecht
§15 FAO Stunden: 6 Std.
Onlineseminar
479,00 €
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Kursbeschreibung

Mit dem neuen Bauvertragsrecht wurden zum 1.1.2018 die „tatsächlich erforderlichen Kosten“ als Maßstab für die Anpassung der vereinbarten Vergütung im Fall von angeordneten Leistungsänderungen beim Bauvertrag in § 650c Abs. 1 BGB eingeführt. Flankiert wird die Neuregelung durch die Möglichkeit für den Unternehmer, nach § 650c Abs. 2 BGB auf der Grundlage einer fortgeschriebenen Urkalkulation abzurechnen. Es ist dann Sache des Auftraggebers, die Vermutung zu widerlegen, dass die so ermittelte Mehr- oder Mindervergütung den tatsächlich erforderlichen Kosten entspricht. Diese Vorschriften gelten für Architekten- und Ingenieurverträge gem. § 650q Abs. 2 BGB entsprechend.

Termin / Kursort

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