Expertenseminar: Nachtragsberechnung aufgrund tatsächlich erforderlicher Kosten

Veranstalter:
IBR SEMINARE
Rechtsgebiet:
Bau- und Architektenrecht
§15 FAO Stunden: 6 Std.
Präsenzkurs
499,00 €

Kursbeschreibung

Mit dem neuen Bauvertragsrecht wurden zum 1.1.2018 die „tatsächlich erforderlichen Kosten“ als Maßstab für die Anpassung der vereinbarten Vergütung im Fall von angeordneten Leistungsänderungen beim Bauvertrag in § 650c Abs. 1 BGB eingeführt. Flankiert wird die Neuregelung durch die Möglichkeit für den Unternehmer, nach § 650c Abs. 2 BGB auf der Grundlage einer fortgeschriebenen Urkalkulation abzurechnen. Es ist dann Sache des Auftraggebers, die Vermutung zu widerlegen, dass die so ermittelte Mehr- oder Mindervergütung den tatsächlich erforderlichen Kosten entspricht. Diese Vorschriften gelten für Architekten- und Ingenieurverträge gem. § 650q Abs. 2 BGB entsprechend.

Termin / Kursort

Mannheim

Di., 23.06.2026
IBR-Seminarzentrum
Veranstaltungsinformation
Termin
Di., 23.06.2026 09:30 bis 17:00 Uhr
Veranstaltungsort
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim
Referent
  • Prof. Dr. Heiko Fuchs, RA und FA für Bau- und Architektenrecht
  • Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch, ö.b.u.v. Sachverständiger
Preise
Normalpreis
499,00 € zzgl. USt.