Digitaler Rechtsverkehr seit 01.01.2022 (§ 14b FamFG u. a.), Neuerungen bei der Verfahrenskostenhilfe, beim Recht der Verfahrensbeistände (§§ 158 ff. FamFG nF), beim Rechtsmittelverfahren in Kindschaftssachen und in Familienstreitsachen.
Neue Rechtsprechung zum Verbundverfahren, insbesondere beim Versorgungsausgleich und beim Zugewinnausgleich.
Neue Abgrenzung zwischen Ehewohnungssachen (§ 200 FamFG) und sonstigen Familiensachen (§ 266 FamFG), Besonderheiten in EA-Verfahren; Abänderungen beim Versorgungsausgleich.
Ziel des Seminars
Das Online-Seminar vermittelt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Fachanwältinnen und Fachanwälten für Familienrecht praxisrelevante Kenntnisse zu den wesentlichen Änderungen im FamFG und eignet sich zur Fachanwaltsfortbildung nach § 15 FAO.
Im Mittelpunkt stehen aktuelle gesetzliche Neuerungen und Rechtsprechung zum FamFG, insbesondere zum digitalen Rechtsverkehr, zur Verfahrenskostenhilfe sowie zum Rechtsmittelverfahren in Kindschafts- und Familienstreitsachen.
Anhand aktueller Entwicklungen und praxisrelevanter Fallkonstellationen wird aufgezeigt, welche Auswirkungen sich für Verbundverfahren, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich sowie für die Abgrenzung einzelner Familiensachen ergeben und wie diese in der anwaltlichen Praxis im Familienrecht sicher umzusetzen sind.
Teilnehmerkreis
Fachanwälte/innen Familienrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit familienrechtlichen Mandaten befassen oder familienrechtlich interessiert sind.
Zeit
5 Nettozeitstunden
Gut zu Wissen
Es besteht die Möglichkeit während und nach dem Seminar via Chat Fragen zu stellen. Allerdings wird empfohlen, Fragen für eine effektivere Kommunikation über das Mikrofon zu äußern.
Wenn Fragen direkt über das Mikrofon gestellt werden, profitieren sowohl die Teilnehmenden als auch die Referierenden. Dies fördert ein besseres Verständnis und ermöglicht es allen, mehr aus dem Seminar mitzunehmen.
Technischer Hinweis
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Teilnahme an einem unserer Online-Seminare, ob Ihr IT-System die technischen Mindestvorraussetzungen zur Teilnahme erfüllt.
Mehr Informationen finden Sie auch in unseren FAQs // Online-Seminare/Technische Fragen-Problemlöser