Fleindl: Aktuelle Rechtsprechung im Wohn- und Gewerbemietrecht 2022 (5 Zeitstunden)Referent:
Hubert Fleindl, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München, davor langjähriger Vorsitzender der Berufungs- und Beschwerdekammer für Wohnraummietsachen am Landgericht München I sowie der Beschwerdekammer in Insolvenzsachen
Erörtert wird in zwei Blöcken nach Themen gegliedert die aktuelle Rechtsprechung im Wohn- und Gewerberaummietrecht unter besonderer Berücksichtigung der neuesten Entscheidungen der für Mietsachen zuständigen beiden Zivilsenate (VIII und XII) des BGH. Neben den wichtigen Entscheidungen des XII. Zivilsenats des BGH zu den mietrechtlichen Aspekten der Corona-bedingten Betriebsschließungen oder abgesagten Hochzeitsfeiern ergingen auch in den Jahren 2021 + 2022 etliche wichtige Entscheidungen, die Auswirkungen auf gerichtliche Verfahren insbesondere aber auch die anwaltliche Beratungspraxis haben. Besonderes Augenmerk legt der Referent auf sich aus den höchstrichterlichen Entscheidungen abzeichnenden Entwicklungen in Rechtsprechung und Schrifttum.
Der Referent
Hubert Fleindl stellt die wichtigsten Entscheidungen nicht nur vor, sondern zeigt auch die Konsequenzen der BGH-Urteile für die Rechtsprechung der Instanzgerichte auf und weist auf die tatsächlichen und rechtlichen Folgen für angespannte Mietmärkte hin.
Gliederung:
• Vertragsschluss und Parteien des Mietvertrags
• Gebrauchsrechte und -pflichten einschließlich Störung der Geschäftsgrundlage durch behördlich verfügte Betriebsschließungen
• Mieterhöhungen im Wohnraummietverhältnis
• Betriebskosten
• Beendigung des Mietverhältnisses
• Mietprozess und Räumungsvollstreckung
Zur Aufteilung:
Teil I befasst sich schwerpunktmäßig mit der aktuellen Rechtsprechung zur Begründung des Mietverhältnisses, zu den Rechten und Pflichten aus dem Mietverhältnis sowie zu den gewerbemietrechtlichen Rechtsfragen rund um Covid-19 und den pandemiebedingten Betriebsschließungen. Ferner werden in Teil I die Themen Mieterhöhungen und Modernisierungsmieterhöhungen besprochen.
In Teil II geht es schwerpunktmäßig um Betriebskosten, Kündigungen sowie mietprozessuale Entscheidungen und Zwangsvollstreckung.