Am 01.07.2022 sind weite Teile des Ende 2020 verabschiedeten Mietspiegelreformgesetzes in Kraft getreten. Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohner sind zukünftig verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Geänderte Anforderdungen gelten auch für qualifizierte Mietspiegel nach § 558d BGB. Zusätzliche gesetzliche Vermutungen sollen diesen stärken, wenn bei seiner Erstellung die Vorschriften der neuen Mietspiegel-Verordnung eingehalten wurden. Das LIVE ONLINE Seminar stellt die geänderten Vorschriften vor und behandelt umfassend das Thema Mieterhöhungen nach §§ 558 ff BGB in Gemeinden mit und ohne Mietspiegel unter Einbeziehung aktueller Rechtsfragen sowie gerichtlicher Entscheidungen. Auch prozessuale Aspekte des Mieterhöhungsverfahrens werden erörtert. Im Bereich der Modernisierungsmieterhöhung hat der Bundesgerichtshof in jüngster Zeit mit einer nicht unerheblichen Zahl von Entscheidungen aufhorchen lassen.Der Referent Hubert Fleindl iwar vor seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht 10 Jahre Vorsitzender der 14. Zivilkammer am Landgericht München I und damit für alle zweitinstanzlichen Mieterhöhungen im Stadtgebiet und Landkreis München zuständig. Er kommentiert ferner die Vorschriften zur MIeterhöhung nach $$ 558 ff. BGB