Vor Gericht gibt es immer wieder herausfordernde Vernehmungssituationen, die mit dem vorliegenden Seminar thematisiert werden.
Die Vernehmung von Polizeibeamten in Zivil-, OWi- und Strafverfahren kann sich grundlegend unterscheiden. Polizeibeamte sind potenziell schwierige Zeugen. Sie haben oft ein wie auch immer geartetes „Interesse“ am Ausgang des Verfahrens, bereiten sich auf ihre Vernehmungen vor und werden bei allzu intensiver Vernehmung vom Gericht geschützt. Deswegen sind Vernehmungen von Polizeibeamten besonders gründlich und taktisch klug vorzubereiten. Das Seminar vermittelt verschiedene Tipps, um solche Vernehmungen zu meistern.
Die Vernehmung von gerichtlichen Experten, den sogenannten Sachverständigen, kann den Vernehmer ebenfalls vor große Schwierigkeiten stellen. Sachverständige sind ganz anders zu vernehmen als beispielsweise Polizeibeamte, Kinder oder Tatopferzeugen. Anhand u.a. des Strafverfahrens gegen Dr. Conrad Murray, der einst Michael Jackson zu Tode behandelte, wird anhand einer Vernehmung eines „Experten“ aus diesem Straffall erläutert, wie Sachverständige vernommen werden können.
Vernehmungen von Kindern und zweitsprachigen Person, bei denen Dolmetscher übersetzen müssen, werden ebenfalls thematisiert, weil sie immer wieder in der Praxis vorkommen. Das Sprachverständnis von Kindern eilt der eigenen Sprachproduktion weit voraus. Nicht nur dieser Umstand wird im Seminar besprochen, sondern auch grundlegende Empfehlungen für die eigene Vernehmungstechnik bei der Gesprächsführung mit Kindern erörtert. Zweitsprachige Personen und Dolmetscher können Gespräche ungewollt verfremden und müssen sorgfältig vorbereitet werden.
Weitere Inhalte des Seminars sind Vernehmungen im Sexual-Strafbereich, einem sehr herausfordernden Bereich für eine Strafverteidigerin bzw. ein Strafverteidiger. Die richtige Vernehmung von Tat-Opfern wird ebenso besprochen wie die vernehmungstaktische Reaktion auf Zeugen, die sich in diesem Bereich mithilfe der meist von einer Nebenklageanwältin oder Nebenklageanwalt überlassenen Ermittlungsakte zum „häuslichen Studium“ auf ihre Vernehmung vorbereitet haben.
Schließlich werden auch kurz so genannte „Mitarbeiter-Interviews“ durch eigene „Ermittlungstätigkeiten“ von Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und sonstigen Dritten in Firmen besprochen. Anhand eines abgewandelten Falles aus der Praxis des Referenten wird dargestellt, was alles schief gehen kann, wenn in Vernehmungstechnik ungeschulte Vernehmer sich anmaßen, angebliche Straftaten in Firmen durch eigene „Ermittlungstätigkeiten“ aufzudecken.