Onlineseminar2.5 Std.Verkehrsrecht

Forum Personenschaden - Aktuelle Bezüge zum Versicherungs-, Verkehrs- und Medizinrecht

Angeboten von Juristische FachseminareReferent: Herr Dr. Sven Marlow, Vors. Richter am Landgericht Berlin Herr Udo Spuhl, Vors. Richter am Landgericht Berlin
Rechtsgebiet:
  • Verkehrsrecht
  • Medizinrecht
  • Versicherungsrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
ab 89,00 €

Kursbeschreibung

Im ersten Teil werden wir grundlegende Fragen zur Haftpflichtversicherung anhand der Rechtsprechung des BGH erörtern. 

Im zweiten Teil werden wir aktuelle Entscheidungen vor allem aus dem Bereich der privaten Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung ansprechen. Denn bei einem Personenschaden können hieraus neben Schadensersatzansprüchen gegen den Schädiger (und ggf. dessen Haftpflichtversicherer) „on top“ versicherungsvertragliche Ansprüche in Betracht kommen können.
  • Im Bereich der privaten Krankenversicherung ist eine klassische Haftungsfalle der Abfindungsvergleich.
  • Und bezüglich der privaten Unfallversicherung werden wir uns vor allem mit der immer wieder schwierigen Frage eines unfallbedingten Gesundheitsschadens befassen.
  • Des Weiteren werden wir auch einen Blick auf die Bemessung von Invalidität und vor allem darauf werfen, unter welchen Voraussetzungen (degenerative) Vorschäden anspruchsmindernd zu berücksichtigen sind. 
  • Aus dem Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung wollen wir typische Problemlagen thematisieren.

Nähere Details zur Eingrenzung des Inhalts erfolgen aufgrund der gebotenen Aktualität zu einem späteren Zeitpunkt. 

Termin / Kursort

Fr., 16.10.2026Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Fr., 16.10.2026 08:30 bis 11:15 Uhr
Veranstaltungsort
Referent
  • Herr Dr. Sven Marlow, Vors. Richter am Landgericht Berlin
  • Herr Udo Spuhl, Vors. Richter am Landgericht Berlin
Preise
Preis für 2,5h (Online Seminar)
119,00 € zzgl. USt.
Preis für Junganwalt/wältin für 2,5h (Online Seminar)
89,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.