Frank Götsche: Elterliches VertretungsrechtReferent:
Frank Götsche, stellvertretender Vorsitzender Richter des 1. Familiensenats des OLG Brandenburg
Im Einzelnen:
- BGH zur Vertretung in Unterhaltssachen
- RA-Vollmacht durch Minderjährigen?
- Minderjährige in Kauflaune
- BSG zur Haftungsprivilegierung des § 1629a
- Kinder als Anzuhörende oder als Zeugen
- BGH zur Miteigentumsübertragung auf Kinder
- Unterschiede zwischen Grundstücks- und Wohnungseigentumsübertragungen
- Erbschaftsausschlagung
- Zuordnung von Vermögenswerten