Geldentschädigung aufgrund medialer Persönlichkeitsrechtsverletzung - online

Veranstalter:
Arber Seminare
Rechtsgebiet:
Urheber- und Medienrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
ab 113,05 €

Kursbeschreibung

Die Veröffentlichung von Nacktfotos, privaten Details oder rufabträglichen Falschbehauptungen führt regelmäßig zur Bejahung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung. Aber wann ist eine Persönlichkeitsrechtsverletzung so schwer, dass sie einen Geldentschädigungsanspruch nach sich zieht? Wie taxiert man dessen Höhe? Und wie ist es möglich, dass anhand der ausgeurteilten Summe nicht nur Genugtuung, sondern auch der vom BGH geforderte „echte Hemmungseffekt“ erzielt wird?

Diese Fragen werden im Online-Seminar beantwortet.

Die Themenschwerpunkte lauten wie folgt:

  • Begründung des Geldentschädigungsanspruchs
  • Kategorien schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung
  • Bestimmung der Geldentschädigungshöhe
  • Schaffung von Genugtuung und Rechtssicherheit durch das Säulen-Modell
  • Schaffung von Prävention im Persönlichkeitsrecht

Der Referent wird die bis zum Seminartermin (02.12.2026) aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung aufbereiten und praxisnah darstellen.

Ziel des Seminars

Das Online-Seminar vermittelt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Fachanwältinnen und Fachanwälten für Urheber- und Medienrecht praxisrelevante Kenntnisse zur Geldentschädigung bei medialen Persönlichkeitsrechtsverletzungen und eignet sich zugleich zur Fachanwaltsfortbildung nach § 15 FAO.

Im Mittelpunkt stehen die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung zur Geldentschädigung bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere im Kontext medialer Berichterstattung und digitaler Veröffentlichungen.

Vor dem Hintergrund zu erwartender gesetzlicher und rechtlicher Entwicklungen bis zum Seminartermin wird aufgezeigt, wie Ansprüche auf Geldentschädigung rechtssicher durchgesetzt bzw. abgewehrt und strategisch im Medienrecht eingesetzt werden, um die anwaltliche Praxis auf dem neuesten Stand zu halten.

Teilnehmerkreis

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Fachanwältinnen und Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht, insbesondere im Bereich Persönlichkeitsrecht, Presserecht und Online-Medien, sowie Beraterinnen und Berater, die Mandantinnen und Mandanten bei der Durchsetzung oder Abwehr von Geldentschädigungsansprüchen vertreten.

Zeit
2,5 NettozeitstundenGut zu Wissen

Es besteht die Möglichkeit während und nach dem Seminar via Chat Fragen zu stellen. Allerdings wird empfohlen, Fragen für eine effektivere Kommunikation über das Mikrofon zu äußern.

Wenn Fragen direkt über das Mikrofon gestellt werden, profitieren sowohl die Teilnehmenden als auch die Referierenden. Dies fördert ein besseres Verständnis und ermöglicht es allen, mehr aus dem Seminar mitzunehmen.

Technischer Hinweis

Bitte prüfen Sie vor Ihrer Teilnahme an einem unserer Online-Seminare, ob Ihr IT-System die technischen Mindestvorraussetzungen zur Teilnahme erfüllt.

Mehr Informationen finden Sie auch in unseren FAQs  // Online-Seminare/Technische Fragen-Problemlöser

Termin / Kursort

Online

Mi., 02.12.2026

Rabatte vorhanden

Veranstaltungsinformation
Termin
Mi., 02.12.2026 17:30 bis 20:00 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Dr. Christoph Jarno Burghoff, RA
Preise
Normalpreis
Frühbucherrabatt (gültig bis 01.09.2026)
113,05 € zzgl. USt.
119,00 € zzgl. USt.
  • Selbstverständlich erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung nach § 15 FAO. Unser Kombi-Rabatt-Tipp: Kombinieren Sie Ihre § 15 FAO-Seminare nach Ihren Bedürfnissen! Sie erhalten für die Buchung des 2. Seminars auf dieses einen Rabatt von 15%** und ab dem 3. Seminar auf dieses und die folgenden sogar 30%** - egal in welchem Fachbereich d.h. wenn Sie Online-Seminare aus mehreren Fachbereichen buchen, können Sie diese natürlich kombinieren. **personenbezogene Buchung innerhalb eines Kalenderjahres. Rabatte werden nach Veranstaltungsbeginn berücksichtigt und jeweils vom Seminar-Grundpreis berechnet. Kostenfreie Seminare, eLearning-Module und RENO-Seminare werden hierbei nicht angerechnet.