Die Reform der Geldwäsche-Gesetzgebung durch die EU wird zum Juli 2027 wirksam werden. Auch der Nichtfinanzsektor ist hiervon betroffen. Entscheidende Veränderungen betreffen Industrie- und Handelsunternehmen (Güterhändler), sowohl bei der Frage der Verpflichteten-Eigenschaft als auch beim Umfang der Pflichten. Viele Vorschriften sind neu, z.B. zur Feststellung des Wirtschaftlich Berechtigten (jetzt Wirtschaftlicher Eigentümer). Ihr genauer Anwendungs- und Auslegungsbereich ist noch nicht sicher. Beobachten muss man des Weiteren die Entwicklungen auf nationaler Ebene. Hier ist weiterhin Raum für „überschießende“ Pflichten insbesondere für solche Güterhändler, die nach den EU-Vorschriften nicht mehr im Anwendungsbereich der kommenden EU-Verordnung sind. Für viele Unternehmen stellt sich die Frage, ob sie etwas als „Holding“ betroffen sind und ggf. wie sie die komplexen Vorschriften der EU-Verordnung dann praxisnah umsetzen und sich auf die neue Rechtslage einstellen. Das Seminar bietet hierzu einen kompakten Überblick und Gestaltungstipps. Ein besonderer Schwerpunkt liegt nach wie vor bei den Güterhändlern.