Webinar Beschreibung:
Geschwisterstreit im Erb- und Pflichtteilsrecht Teil 1
„Reden Sie noch miteinander oder haben Sie schon geerbt?“
Diese Frage macht deutlich, wie viel Streitpotenzial ein Erbfall nach sich ziehen kann. Dies gilt insbesondere unter Geschwistern, die nach dem Tod der Eltern oft gnadenlos gegeneinander vorgehen und hierbei sogenannte „alte Rechnungen“ begleichen wollen. Das Seminar beschäftigt sich in zwei Blöcken mit den unterschiedlichen Schauplätzen derartiger Auseinandersetzungen. Es wird Wert darauf gelegt, die jeweiligen Problemkreise praxisbezogen zu betrachten.
Hinweis: Der Referent bietet das Thema in zwei einzelnen Webinaren mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung an. Beide Webinarteile können einzeln gebucht werden.
Schwerpunkte des Webinars Teil 1 am 17. November 2023, 10 bis 12,30 Uhr:
- Der Streit um die Erbenstellung
- Der Streit um die Auskunft
- Das abgeräumte Bankkonto
Schwerpunkte des Webinars Teil 2 am 24. November 2023, 10 bis 12.30 Uhr:
- Wohnen ohne Entschädigung?
- Der Stress um die Teilungsanordnung
- Der verschwundene Vermächtnisgegenstand
- Der Ausschluss der Erbauseinandersetzung durch den Erblasser
> Zur Buchung des Webinars Teil 2 geht es hier
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte, Fachanwälte für Erbrecht.
Kosten je Webinartermin:
109,00 € (zzgl. MwSt.) DVEV-Mitglied
139,00 € (zzgl. MwSt.) Nichtmitglied
-----------------------------------------------------------------------------------
Ihr Referent: Rüdiger Gockel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Beckum
Der Referent Rüdiger Gockel blickt auf eine 40-jährige Erfahrung als Rechtsanwalt zurück und ist bereits seit über 30 Jahren als Notar zugelassen. Als Fachanwalt für Erbrecht beschäftigt er sich schwerpunktmäßig mit erbrechtlichen Gestaltungen einerseits, aber auch mit den entsprechenden Streitigkeiten im Anwaltsbereich andererseits.
-----------------------------------------------------------------------------------
Für alle Webinare erhalten Sie eine Fortbildungsbescheinigung gem. § 15 FAO von der DVEV - Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.