Gesellschaftsrechtliche Fragestellungen bei der Nachlassabwicklung (DVEV) (17.11.2026)
War der Erblasser an einer Gesellschaft beteiligt, sind bei der Abwicklung des Erbfalls regelmäßig gesellschaftsrechtliche Fragestellungen zu klären. Diese reichen von grundsätzlichen Themen wie der Frage, wer Gesellschafter geworden ist oder ob die Erben aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden dürfen über den Umgang mit dem Wegfall des Alleingesellschaftergeschäftsführers bis hin zu formalen Verpflichtungen der Erben gegenüber dem Handelsregister.
Der Vortrag gibt einen Überblick über diese und weitere typische gesellschaftsrechtliche Fragestellungen, die dem beratenden Erbrechtler bei der Nachlassabwicklung und dem Gestalter bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügung geläufig sein sollten.
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an Fachanwälte für Erbrecht, Notare, Notarassessoren, (Anwalts-)Notare sowie angehende Anwaltsnotare.
Inhalt
- Beteiligung des Erblassers an einer Gesellschaft: Bedeutung und Auswirkungen auf die Nachlassabwicklung
- Rechtsfolgen des Todes eines Gesellschafters: Gesetzliche Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag bei Personen- und Kapitalgesellschaften
- Wegfall des Alleingesellschaftergeschäftsführers bei der GmbH: Auswirkungen auf die Gesellschaft; Lösung und Vorsorge
- Verpflichtungen gegenüber dem Handelsregister: Meldepflichten, Fristen und Nachweise
- Gestaltung der letztwilligen Verfügung: Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher Aspekte
- Auswirkungen des MoPeG
Datum: 17.11.2026
Zeiten: 15:00–17:30 Uhr
Sonderpreis [DVEV-Mitglied]: 109,- € zzgl. MwSt. inklusive Webinarskript und Zugriff auf die vollständige Videoaufzeichnung des Webinars
Normalpreis [Nichtmitglied]: 139,- € zzgl. MwSt. inklusive Webinarskript und Zugriff auf die vollständige Videoaufzeichnung des Webinars
Ihre Referentin
Die Leiterin des Webinars, Frau Dr. Luise Hauschild, ist als Justiziarin im Notariat Dr. Andreas Bürger und Dr. Kai Bischoff in Köln tätig, wo sie auf den Bereich Gesellschafts- und Erbrecht spezialisiert ist. Vorher war Dr. Hauschild, zuletzt als Salary Partnerin, über zehn Jahre in verschiedenen großen Wirtschaftskanzleien als Rechtsanwältin tätig und hat vermögende Privatpersonen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer in allen Fragen der Unternehmens- und Vermögensnachfolge sowie zum Stiftungsrecht beraten.
Dr. Hauschild ist Mitglied des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. Sie hält regelmäßig Vorträge und publiziert zum Thema Unternehmensnachfolge. Dr. Hauschild ist Co-Tagungsleiterin der Kölner Tage Unternehmensnachfolge sowie Lehrbeauftragte der Universität Bonn im universitären Schwerpunktbereich mit der Vorlesung "Nachfolge in Familienunternehmen".