Das Seminar erläutert die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum "Gesellschaftsinsolvenzrecht", das rechtlich ineinander verwobene Fragestellungen im Spannungsfeld des Gesellschafts- und Insolvenzrechts betrifft. Da beim Bundesgerichtshof unterscheidliche Zuständigkeiten für beide Rechtsgebiete bestehen, der II. Zivilsenat betreut das Gesellschaftsrecht, der IX. Zivilsenat das Insolvenzrecht, werden die rechtlichen Zusammenhänge zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht vielfach nicht hinreichend berücksichtigt. Tatsächlich handelt es sich um äußerlich getrennte Materien, die inhaltlich zusammengehören.
Der Insolvenzverwalter hat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH stets zu untersuchen, ob im Blick auf eine nicht ordnungsgemäße Kapitalaufbringung oder unter dem Gesichtspunkt der Existenzvernichtung Ansprüche gegen die Gesellschafter bestehen. Ferner können Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer gegeben sein. Einen wichtigen Bereich bildet § 64 GmbHG, der nunmehr nach § 15b InsO verlagert wurde.
I. GmbH-Gründung
II. Kapitalaufbringung
1. Kaduzierungsverfahren
2. Ausschließung von Gesellschaftern
III. Kapitalerhaltung
1. Rechtslage in der AG
Bilanzielle Betrachtungsweise bei Leistungsaustausch
VW-Diesel-Entscheidung
Wirecard-Entscheidung
2. Rechtslage in der GmbH
3. Rechtslage in der Kommanditgesellschaft, insbesondere der GmbH& Co KG
IV. Firmenbestattung
V. Allgemeine Geschäftsleiterhaftung im Innenverhältnis zur Gesellschaft
1. Haftungsvoraussetzungen
2. Geltendmachung der Innenhaftung
VI. Außenhaftung der Geschäftsleiter
VII. Stellvertretung
1. Voraussetzungen
2. Analoge Anwendung des § 179a AktG
VIII. Geschäftsführerdienstvertrag
1. Abberufung, Entlassung
2. Vergütungsansprüche
IX. Personengesellschaft
X. Liquidation
X. Haftung des Geschäftsleiters nach Insolvenzeröffnung
1. § 15b InsO, § 64 GmbHG aF
2. § 823 Abs. 2 BGB, § 15a InsO
Selbstverständlich wird die bis zum Seminartermin ergehende BGH-Rechtsprechung berücksichtigt.