Seminarbeschreibung:
Gesellschaftsrechtliche und strafrechtliche Haftung sind bei Unternehmensorganen zwei Seiten derselben Medaille. Häufig beschäftigen sich Fortbildungen nur mit einem der beiden Bereiche. Allerdings werden die zahlreichen Parallelen und gegenseitigen Bezüge – gerade auch in der Rechtsprechung – erst bei einer gemeinsamen Betrachtung wirklich verständlich. Denn Fragen der Pflichten, Pflichtendelegationen, Verantwortungszurechnungen, rechtsgebietsübergreifender Akzessorietät und Sanktionierung sind letztendlich von übergreifender Natur. Prof. Grigoleit und Prof. Knauer werden die praxisrelevanten Fragen der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Organhaftung im Dialog miteinander und den Teilnehmenden gemeinsam vorstellen und anhand konkreter Beispiele unter Einbeziehung höchstrichterlicher Rechtsprechung verdeutlichen.
Themenübersicht:
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaften “Handels- und Gesellschaftsrecht” oder “Strafrecht (6 FAO-Stunden).