Präsenzkurs6 Std.Strafrecht

Gesellschaftsrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit von Vorständen und Aufsichtsräten (6 FAO -Stunden)

Angeboten von Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
§15 FAO Stunden: 6 Std.
Präsenzkurs
290,00 €
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Kursbeschreibung

Seminarbeschreibung:

Gesellschaftsrechtliche und strafrechtliche Haftung sind bei Unternehmensorganen zwei Seiten derselben Medaille. Häufig beschäftigen sich Fortbildungen nur mit einem der beiden Bereiche. Allerdings werden die zahlreichen Parallelen und gegenseitigen Bezüge – gerade auch in der Rechtsprechung – erst bei einer gemeinsamen Betrachtung wirklich verständlich. Denn Fragen der Pflichten, Pflichtendelegationen, Verantwortungszurechnungen, rechtsgebietsübergreifender Akzessorietät und Sanktionierung sind letztendlich von übergreifender Natur. Prof. Grigoleit und Prof. Knauer werden die praxisrelevanten Fragen der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Organhaftung im Dialog miteinander und den Teilnehmenden gemeinsam vorstellen und anhand konkreter Beispiele unter Einbeziehung höchstrichterlicher Rechtsprechung verdeutlichen.

 Themenübersicht:

  • Gesellschaftsrechtliche Organpflichten in der Aktiengesellschaft (Prof. Grigoleit)
  • Verantwortlichkeit von Leitungspersonen für im Unternehmenskontext begangene Straftaten (Prof. Knauer)
  • Unternehmenssanktionen (§ 30 OWiG; Haftung im Konzern) (Prof. Knauer)
  • Gesellschaftsrechtliche Haftung, ihre Durchsetzung und (fehlende) Disponibilität (Prof. Grigoleit)
  • Strafrechtliche Verantwortlichkeit gegenüber dem Unternehmen (§ 266 StGB) (Prof. Knauer)
  • Verantwortlichkeit von Vorständen und Aufsichtsräten in Fällen (Prof. Grigoleit / Prof. Knauer)

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaften “Handels- und Gesellschaftsrecht” oder “Strafrecht (6 FAO-Stunden).

Termin / Kursort

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Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Teilnahmebescheinigung
Vor Ort sowie digital.
Storno & Umbuchung
Regelt der Anbieter – siehe dessen AGB.
Verpflegung & Organisation
Nach den Angaben des Anbieters.