- Kooperationsveranstaltung mit der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz sowie der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft -
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft für die Fachanwaltschaft "Handels- und Gesellschaftsrecht" oder "Miet- und Wohnungseigentumsrecht" oder "Steuerrecht" (2,5 FAO-Stunden).
Seminarinhalt:
*** Lösung der „Signing-Closing-Problematik“ bei Immobilien-Share-Deals, Paradigmenwechsel bei den Ergänzungstatbeständen § 1 Abs. 2a ff. GrEStG durch Umkehr des Besteuerungsvorrangs, dauerhafte Fortgeltung der Steuerbefreiungen §§ 5, 6 und 7 Abs. 2 GrEStG ***
In dem Seminar werden Ihnen die weitreichenden Änderungen des GrEStG durch das „9. StBerÄndG“ eingehend dargestellt, die zum 3.7.2026 in Kraft getreten sind:
- Die Neuregelungen beinhalten den höchst praxisrelevanten Wegfall der sog. Signing-Closing-Problematik, sodass es beim Immobilien-Share-Deal nicht mehr zum doppelten Anfall von GrESt durch die Verletzung der Anzeigepflichten kommen kann. Die Reform führt überdies zu einem vollständigen Paradigmenwechsel bei der
- Besteuerung von Share Deals, indem die bislang nachrangigen § 1 Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG den bisher vorrangigen § 1 Abs. 2a und Abs. 2b GrEStG vorgehen. Diese sog. Umkehr des Besteuerungsvorrangs hat erhebliche Auswirkungen bei der Übertragung von Anteilen an immobilienhaltenden Gesellschaften.
- Überdies führen die gesetzlichen Änderungen zu deutlichen Verbesserungen bei der Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden KapG: Nunmehr können (wieder) die personenbezogenen Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 3 bis Nr. 7 GrEStG und die Vergünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG in Anspruch genommen werden. Unter Geltung des bis zum 2.7.2026 vorrangigen § 1 Abs. 2b GrEStG konnten diese Vergünstigungen von KapG seit dem 1.7.2021 nicht mehr in Anspruch genommen werden.
- Weiterhin wurde § 24 GrEStG entfristet. Damit können die zentralen Steuervergünstigungen für PersG (§§ 5, 6 und 7 Abs. 2 GrEStG) dauerhaft weiter angewendet werden.
Themenübersicht (Auszug):
- Darstellung der gesetzlichen Neuregelungen und deren Auswirkungen auf die Praxis
- Ende der Signing-Closing-Problematik: Keine doppelte Grunderwerbsteuer mehr bei der Verletzung von Anzeigepflichten // Erleichterungen bei den Anzeigepflichten
- Vollständiger Paradigmenwechsel bei der Besteuerung von Immobilien-Share-Deals durch die Umkehr des Besteuerungsvorrangs (§ 1 Abs. 3 / Abs. 3a haben nunmehr den Vorrang vor § 1 Abs. 2a / Abs. 2b GrEStG) mit weitreichenden Auswirkungen auf die Praxis
- Dauerhafte Fortgeltung der zentralen Steuerbefreiungen für PersG (§§ 5, 6 und 7 Abs. 2 GrEStG) über den 31.12.2026 hinaus
- Deutliche Verbesserungen bei der Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden KapG: - Inanspruchnahme der personenbezogenen Steuerbefreiungen des § 3 GrEStG - Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG - Inanspruchnahme § 1 Abs. 6 GrEStG
Weitere (zu erwartende) Änderungen des GrEStG (insbesondere: Reaktion auf EuGH v. 4.6.2026, C-837/24, Nova Iberomoldes): Sind die Ergänzungstatbestände § 1 Abs. 2a ff. GrEStG europarechtswidrig?
Dozent: Dipl.-Finw. (FH) Nico Schley, Rechtsanwalt und Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht
ONLINE-Fortbildung:
Als Online-TeilnehmerIn benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.