2,5 stündiges Webinar: Jan Prinz, Richter am Amtsgericht Bottrop zum Thema: "Grundzüge des Jugendhilferechts für Familienrechtler"
Anwälte und Anwältinnen im Bereich des Familienrechts kommen, jedenfalls in Mandaten mit Bezug zur Institution Jugendamt, notwendigerweise mit den jugendhilferechtlichen Vorschriften des SGB VIII in Berührung. Die Erfahrung lehrt: Weder die Richterinnen und Richter noch der Großteil der im Jugendamt tätigen Fachkräfte finden in ihrer Ausbildung einen hinreichenden Überblick über die zentralen Normen des Jugendhilferechts (insb. Arten und Anwendungsbereiche der Jugendhilfe) wieder. Dieses Seminar hat den Anspruch, diese Lücke jedenfalls im Bereich der Fachanwaltschaft zu schließen.
In dieser Veranstaltung werden Einblicke in die Abläufe innerhalb der jugendamtlichen Tätigkeit (insb. Verfahren bei Gefährdungseinschätzungen und Hilfeplanverfahren) gewährt. Der Schwerpunkt liegt auf den vom Jugendamt angebotenen Hilfeleistungen nach den §§ 27 ff. SGB VIII.
Ferner werden - im Bedarfsfall - überblicksweise die klassischen Schnittstellen zwischen Jugendhilferecht und Familienrecht (insb. Verhältnis zwischen Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII und einstweiliger Anordnung gemäß §§ 1666, 1666a BGB, begleitete Umgänge und Sorgerechtsvollmachten) beleuchtet und dabei Gestaltungsoptionen aus anwaltlicher Sicht aufgezeigt.Jan Prinz, LL.M., ist Richter am Amtsgericht in Bottrop, Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum und Dozent im Rahmen der Richterfortbildungen an der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen.