Onlineseminar2.5 Std.Verkehrsrecht

Haftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, Teil 1

Angeboten von Juristische FachseminareReferent: Herr Wolfgang Wellner, Richter am Bundesgerichtshof a.D.
Rechtsgebiet:
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
89,00 €

Kursbeschreibung

Im Einzelnen:

Verkehrssicherungspflichten im Sport- und Freizeitbereich
1.    Verkehrssicherungspflichten eines Grundstückseigentümers gegenüber Kindern (hier: Veranstaltung eines Reitturniers)
2.    Verletzung (familienrechtlich begründeter) Obhutspflichten
3.    Sturz eines Mountainbikers über einen über einen Feldweg absperrenden Stacheldraht
4.    Beweislastumkehr bei grobem Verstoß gegen die Überwachungspflichten der Badeaufsicht in einem Schwimmbad
5.    Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters

Verkehrssicherungspflichten für öffentliche Straßen, Wege u. ä.
1.    Verkehrssicherungspflichten gegenüber Radfahrerenden
2.    Amtshaftung für Motorradunfall bei nicht mehr verkehrssicherer Fahrbahnoberfläche
3.    Amtshaftung für Fahrzeugschäden aufgrund von Schlaglöchern
4.    Kontrollintervalle der Gemeinden bei innerörtlichen Straßen
5.    Verkehrssicherungspflicht zur Abwehr der von Straßenbäumen ausgehenden Gefahren
6.    Umfang der Verkehrssicherungspflichten einer Gemeinde zur Reinhaltung von Straßen- und Wegeflächen von Herbstlaub
7.    Räum- und Streupflichten im Winter
8.    Verkehrssicherungspflichten in einer Fußgängerzone
9.    Haftung für von Verkehrszeichen ausgehenden Gefahren im Baustellenbereich

Brandaktuelle Entscheidungen, die bis zum Seminar noch ergehen. Die Gliederung wird im Laufe des Jahres 2026 regelmäßig aktuell gehalten.

Termin / Kursort

Online

Mi., 11.11.2026Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Mi., 11.11.2026 09:00 bis 11:45 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Herr Wolfgang Wellner, Richter am Bundesgerichtshof a.D.
Preise
Standardpreis für 2,5h
89,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.