2,5 stündiges Webinar: Peter Betz, Fachanwalt für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht zum Thema: Haftungsfallen im Erbrecht - Mandatsannahme/ Gestaltung.
Ein Testament ist schnell geschrieben. Die Haftung dafür hält ein Anwaltsleben.
Wer im Erbrecht gestaltet, entscheidet nicht nur über Vermögen, Familienfrieden und steuerliche Folgen – sondern häufig auch darüber, ob die eigene Beratung später einer gerichtlichen Prüfung standhält. Dieser Fortbildungsvortrag richtet den Blick konsequent auf die Gestaltungspraxis: klar, kritisch und mit dem Blick des Praktikers auf die Stellen, an denen aus einer gut gemeinten Klausel, einem gut gemeinten Rat, einem für den Mandanten billigen Weg eine teure Haftungsfalle werden kann.
Gemeinschaftliches Testament: Bindungswirkung, Wechselbezüglichkeit, Supervermächtnis, Pflichtteilsstrafklauseln und Wiederverheiratungsklauseln – und weshalb „unsere Kinder“ keineswegs immer eindeutig ist (OLG Düsseldorf, 3 Wx 6/18).
Erbvertrag: Warum § 2270 BGB hier gerade nicht gilt (BGH, IV ZB 15/24), welche Scheidungsklauseln tragen und wann Rücktrittsvorbehalte unverzichtbar sind.
Vor- und Nacherbschaft: Steueroptimierung oder Steuerfalle – einschließlich BFH II R 1/20 und der oft übersehenen Ausschlagungsfristen.
Auch das Geschiedenentestament mit Testamentsvollstreckung, Herausgabevermächtnis und Ausschluss der Vermögenssorge (OLG Brandenburg, 9 WF 265/18) wird ebenso behandelt wie das Vererben an gemeinnützige Organisationen. Im Fokus stehen ferner die Reparatur missglückter Gestaltungen durch Neugestaltung, Ausschlagung und Zuwendungsverzicht sowie die Erwachsenenadoption als Gestaltungsinstrument: steuerlich attraktiv, haftungsrechtlich anspruchsvoll.
24 aktuelle Entscheidungen aus der Gestaltungspraxis machen die Risiken greifbar.
Die Teilnehmer erhalten zahlreiche sofort einsetzbare Formulierungsvorschläge und Muster, etwa zu Supervermächtnis, Herausgabevermächtnis, Pflichtteilsstrafklausel, Bindungswirkung, Anfechtungsverzicht, Scheidungsklauseln und dem Geschiedenentestament mit Testamentsvollstreckung. Aber auch die Arbeit in und mit der Kanzleistruktur kommt nicht zu kurz mit Musterformulierungen zur Vergütung, Haftung und einem ausführlichen Parcours zur Nutzung von KI in diesen Bereichen.
Rechtsanwalt Peter Betz gehört zu den TOP Anwälten im Erbrecht in Deutschland, die das F.A.Z. Institut und QuantiQuest erstmals für 2026 auf Basis von Kollegenempfehlungen und Mandantenbewertungen ermittelt hat.