Onlineseminar2.5 Std.Familienrecht

Halbjahresrückblick Güterrecht Stand: Juni 2026

Angeboten von Juristische Fachseminare
Rechtsgebiet:
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
89,00 €
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Kursbeschreibung

Der Zugewinnausgleich ist eines der großen Themen, die in Zusammenhang mit Trennung und Scheidung anwaltlich zu bewältigen sind. Die Fortbildungsveranstaltung geht grundlegend auf die Thematik ein, d. h. behandelt wird das Auskunftsrecht der Beteiligten, das Anfangsvermögen, das Endvermögen und der Zugewinn. Daneben spielt prozessual eine Rolle, in welcher Weise der Zugewinnausgleich aus dem Verbund ausgesondert werden und welche Bedeutung dabei der vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft (§ 1386 BGB) zukommen kann. Auch die sog. „Manipulation von Stichtagen“ wird besprochen. Daneben werden Bewertungs- und Berechnungsfragen angesprochen. Die Fortbildungsveranstaltung fasst die Entwicklungen bis Juni 2026 zusammen und gibt einen Ausblick.

U.a. wird behandelt:
1. Teil: Zugewinnausgleich
•    Auskunftsanspruch – ordnungsgemäße Erfüllung 
•    Wertermittlungsanspruch 
•    Auskunft zum Trennungsvermögen BGH FamRZ 2025, 421
•    Verschwendungsauskunft 
•    Haushaltsgegenstände
•    Bitcoins, Edelmetalle
•    Kapitallebensversicherungen
•    Latente Steuer – Überblick über den Stand der aktuellen Diskussion
•    Bewertung einer freiberuflichen Praxis BGH FamRZ 2025, 100
•    Vorzeitiger Zugewinnausgleich, §§ 1385, 1386 BGB 
•    Ausgleich für voreheliche Zuwendungen OLG Koblenz FamRZ 2026, 369
•    Haftungsfragen 
•    Verjährung

2. Teil: Prozessuale Geltendmachung des Zugewinns
•    Zugewinnausgleich im Verbund 
•    Verfrühter Scheidungsantrag
•    Zugewinnausgleich im isolierten Verfahren
•    Manipulation von Stichtagen OLG Brandenburg NZFam 2025, 409
•    Beweissicherungsverfahren
•    Arrest

Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Güterrecht werden tagesaktuell einbezogen.

Termin / Kursort

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Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.