- In Kooperation mit der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft und der RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz und dem Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz -
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Verkehrsrecht" oder "Versicherungsrecht" (5 FAO-Stunden)
Seminarinhalt:
Der Referent geht auf aktuelle Entscheidungen zur Halterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG sowie zum Ausschluss in § 7 Abs. 2 StVG ein: Wann entfällt die Gefährdungshaftung mit Blick auf den Einsatz einer Arbeitsmaschine, in welchen Fällen fehlt es bei einem Kfz am betrieblichen Zusammenhang oder liegt höhere Gewalt als Ausschlussgrund vor? Wie verhält sich der Direktanspruch laut § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG zur Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB und wie steht es um §§ 7 und 18 StVG beim E-Scooter de lege lata und ferenda? Ferner befasst sich der Dozent mit dem betrieblichen Zusammenhang bei explodierenden Akkus. Abgerundet wird der Vortrag durch die Analyse der jüngsten Judikatur zur Tierhalterhaftung nach § 833 BGB.
Referent: Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld
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ONLINE-Fortbildung:
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