Das ist Seminar behandelt im Anschluss an Veranstaltungen der Vorjahre die ergangene Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht und zum Insolvenzrecht. Die Teilnehmer werden mit der wichtigsten neueren Rechtsprechung zum Wirtschaftsrecht vertraut gemacht.
Aus dem Bereich des Insolvenzrechts werden erörtert:
- Befugnisse eines vorläufigen Verwalters
- Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte
- Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners
- Haftung des Insolvenzverwalters
- Forderungsverfolgung im Insolvenzverfahren
- Insolvenzanfechtung: insoweit wird die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorgestellt