Lernerfolgskontrolle Highlights aus der Rechtsprechung für die erbrechtliche Anwaltspraxis 2022 – 5 Std.

Veranstalter: Hanse Seminare
FAO Stunden: 5

    Fragen zur Entscheidung 1 (BGH, Beschluss vom 04.11.2020 - VII ZB 69/18):

  1. Welche Position nimmt der BGH in der Frage ein, ob ein Miterbe die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung verlangen kann, die ausschließlich ihn als Vollstreckungsgläubiger ausweist?
  2. Bedarf es bei der Erteilung einer Vollstreckungsklausel zugunsten eines Miterben eines besonderen Hinweises darauf, dass Leistungen an alle Miterben erfolgen müssen?

    Fragen zur Entscheidung 2 (BGH, Beschluss vom 27.01.2021 - XII ZB 450/20):

  3. Welche Position vertritt der BGH zu der Frage, ob das in einem Erbvertrag vorbehaltene Rücktrittsrecht schon mit Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des anderen Vertragschließenden erlischt?
  4. Wer ist im Falle der Geschäftsunfähigkeit des anderen Vertragspartners zur Entgegennahme des Rücktritts befugt?

    Fragen zur Entscheidung 3 (OLG Celle, Urteil vom 07.01.2021 - 6 U 22/20):

  5. Welche Aussage ist zutreffend?
  6. Wer wird bei einer Unwirksamkeit des Testaments im vorliegenden Falle voraussichtlich erben?

    Fragen zur Entscheidung 4 (BGH, Beschluss vom 27.08.2020 - III ZB 30/20):

  7. Wie kann der Anspruchsgegner den Anspruch auf Zugang zum Benutzerkonto eines sozialen Netzwerkes nach Ansicht des Gerichts erfüllen?
  8. Welche Informationen kann und muss das Beschwerdegericht heranziehen, um zu ermitteln, welche Verhaltensweise ein Vollstreckungstitel verlangt?

    Fragen zur Entscheidung 5 (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.12.2021 - 21 W 170/21):

  9. Für welches Verständnis ist der Gesetzeswortlaut des § 1756 Abs. 1 BGB nach Ansicht des OLG „offen“?
  10. Welchen Beispielfall für eine Erbberechtigung in zwei Stämmen gemäß § 1927 Satz 1 BGB bildet das Gericht?

    Fragen zur Entscheidung 6 (BFH, Urteil vom 01.12.2021 - II R 18/20):

  11. Worauf muss sich die Unmöglichkeit, selbständig einen Haushalt zu führen im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 5 ErbStG nach Ansicht des BFH beziehen?
  12. Wann sind nach Ansicht des Gerichts „zwingende Gründe“, die die Beendigung der Selbstnutzung „nachvollziehbar und verständig“ erscheinen lassen, gegeben?

    Fragen zur Entscheidung 7 (OLG Celle, Urteil vom 29.10.2020 - 6 U 34/20):

  13. Welche Aussage ist zutreffend?
  14. Aus welcher Norm folgt ein Anspruch auf Hinzuziehung bei der Aufnahme des Verzeichnisses?

    Fragen zur Entscheidung 8 (BFH, Urteil vom 01.09.2021 - II R 8/20):

  15. Wie errechnet sich der Wert der Bereicherung bei einem Erwerb von Todes gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG?
  16. Sind Leistungen des Erben, die dieser aufgrund einer von ihm angenommenen moralischen Verpflichtung erbringt, als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar?