Lernerfolgskontrolle Highlights aus der Rechtsprechung für die strafrechtliche Anwaltspraxis 2022 – 2,5 Std.

Veranstalter: Hanse Seminare
FAO Stunden: 2.5

    Fragen zur Entscheidung 1 (BGH, Beschluss vom 17.02.2021 - 5 StR 484/20):

  1. Für welches Gericht soll die Bindungswirkung nach Maßgabe von § 257c Abs. 4 StPO nach der entsprechenden Begründung durch den Gesetzgeber gelten?
  2. Welche Aussage ist richtig?

    Fragen zur Entscheidung 2 (BGH, Beschluss vom 17.02.2021 - 4 StR 225/20):

  3. Von welcher Absicht muss das grob verkehrswidrige und rücksichtslose Sich-Fortbewegen mit nicht angepasster Geschwindigkeit getragen sein, um den Tatbestand des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB zu erfüllen?
  4. Wie wirkt sich die vor der Kollision vom Angeklagten eingeleitete Bremsung des Tatfahrzeugs bei der rechtlichen Bewertung des Gerichts aus?

    Fragen zur Entscheidung 3 (BGH, Urteil vom 11.11.2021 - 4 StR 511/20):

  5. Um welche Art von Delikt handelt es sich bei dem Grundtatbestand des § 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB?
  6. Wann erfüllt ein Teilnehmer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen im Sinne des § 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB den Qualifikationstatbestand des § 315d Abs. 2 StGB in objektiver Hinsicht?

    Fragen zur Entscheidung 4 (BGH, Beschluss vom 05.05.2021 - 4 StR 19/20):

  7. Was gilt nach Ansicht des BGH im Hinblick auf die Zurechnung der Schäden solcher Personen, die rechtlich aufgrund von Berufspflichten zum Eingreifen in Gefahrenlagen verpflichtet sind und sich in Erfüllung dieser Rechtspflicht selbst gefährden?
  8. Wovon ist regelmäßig auszugehen, wenn mehrere Personen, die zur Erfolgsabwendung verpflichtet sind, die ihnen jeweils obliegenden Sorgfaltspflichten verletzen?

    Fragen zur Entscheidung 5 (BGH, Urteil vom 02.02.2022 - 2 StR 41/21):

  9. Wann kann ein Täter strafbefreiend vom Versuch eines Delikts zurücktreten?
  10. Welche Position im Hinblick auf die Frage, ob das Revisionsgericht bei einem unbegründeten Rechtsmittel der Nebenklage berechtigt ist, den Rechtsfolgenausspruch des angefochtenen Urteils entsprechend § 301 StPO auf Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten zu überprüfen, vertritt der BGH in vorliegendem Urteil?

    Fragen zur Entscheidung 6 (OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2020 - 3 RVs 47/20):

  11. Wann kommt eine Unterlassungstäterschaft des Wohnungsinhabers in Betracht, der Raugiftgeschäfte in seiner Wohnung duldet?
  12. Anhand welcher Norm prüft das Gericht eine Strafbarkeit des Eigentümers?