Lernerfolgskontrolle Highlights aus der Rechtsprechung für die strafrechtliche Anwaltspraxis 2023 – 5 Std.

Veranstalter: Hanse Seminare
FAO Stunden: 5

    Fragen zur Entscheidung 1 (BGH Urteil vom 27.1.2022 – 3 StR 245/21)

  1. Wie wertet der BGH den Umstand, dass ein Täter bei einer Nötigung die von einem bereits abgeschlossenen Einsatz einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs noch ausgehende erhöhte Drohwirkung ausnutzt?
  2. Welche Aussage ist richtig?
  3. Welche Ausführungen macht das Gericht zur kombinierten Verhängung von Jugendarrest und Jugendstrafe?

    Fragen zur Entscheidung 2 (BGH Beschluss vom 28.6.2022 – 6 StR 68/21)

  4. Mit welchem historischen Fall sieht der BGH den vorliegenden Fall vergleichbar?
  5. Was führt der BGH in Bezug auf eine Strafbarkeit wegen einer Tötung auf Verlangen durch Unterlassen (§ 216 Abs. 1, 13 Abs. 1 StGB) aus?

    Fragen zur Entscheidung 3 (BGH Urteil vom 29.9.2021 – 2 StR 491/20)

  6. Auf welche zivilrechtliche Norm ist bei der Prüfung, ob eine Garantenpflicht in einer Eltern-Kind-Beziehung besteht, maßgeblich abzustellen?
  7. Wann liegt „Ursächlichkeit“ bei einem Unterlassungsdelikt vor?

    Fragen zur Entscheidung 4 (BGH Urteil vom 2.6.2021 – 3 StR 21/21)

  8. Welche Folge hat die 2017 in das StGB eingefügte gesetzliche Definition des Begriffs der „Vereinigung“ (§ 129 Abs. 2 StGB) im Vergleich zur vorherigen Rechtslage, nach der die Definition sich (nur) aus der Rechtsprechung ergab?
  9. Was ist der wesentliche Unterschied zwischen „Bande“ und „krimineller Vereinigung“?

    Fragen zur Entscheidung 5 (BGH Beschluss vom 10.3.2021 – 2 BGs 751/20)

  10. Zu welchem Zwischenergebnis kommt der BGH in Bezug auf die Frage, ob die Voraussetzungen für eine gerichtliche Entscheidung nach § 147 Abs. 5 Satz 2 StPO vorliegen?
  11. Welche Aussage in Bezug auf die Akteneinsicht nach Abschluss der Ermittlungen (§ 169a StPO) ist richtig?

    Fragen zur Entscheidung 6 (BGH, Urteil vom 13.1.2022 – 3 StR 341/21)

  12. Nach dem Recht wessen Staates richtet sich die Frage der Beweisverwertung bei Beweisen, die im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens erlangt wurden?
  13. Mit welcher Argumentation kommt der BGH zu dem Ergebnis, selbst aus einem etwaigen Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht des Art. 31 Abs. 1 RL EEA würde hier kein Beweisverwertungsverbot folgen?