Aufgrund des internationalen Steuerwettbewerbs gewinnt die Hinzurechnungsbesteuerung in der Praxis erheblich an Relevanz. Bleiben Sachverhalte unentdeckt, besteht spätestens in der Betriebsprüfung das Risiko von Steueraufgriffen oder steuerstrafrechtlicher Vorwürfe. Für Steuerabteilungen und Berater von international agierenden Unternehmen bleibt es damit unausweichlich, sich mit den Vorschriften des AStG kritisch auseinanderzusetzen. Doch die Regelungen sind komplex, mit strittigen Tatbestandsmerkmalen, Ausnahmen und Rückausnahmen. Hinzutreten die jüngsten Änderungen der AStG-Reform und höchstrichterliche Rechtsprechung von BFH und EuGH. Regelungen werden verworfen bzw. für unvereinbar mit den europarechtlichen Grundfreiheiten erklärt – eine Spielwiese für Betriebsprüfer und Steuerfahnder, aber auch für die Abwehrberatung. Unsere Experten zeigen Ihnen auf, welche Änderungen die AStG-Reform bringt und welche Fallstricke Sie dringend beachten müssen, um unerwartete Steuerfolgen von deutscher Seite zu vermeiden. Schaffen Sie Planungssicherheit, auch auf unsicherem Terrain!