Onlineseminar2 Std.Versicherungsrecht

Hot Topics bei Banken, Versicherungen und Asset Managern #9

Angeboten von BetriebsBerater
Veranstalter:
BetriebsBerater
Rechtsgebiet:
§15 FAO Stunden: 2 Std.
Onlineseminar
99,00 €
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Kursbeschreibung



Die Themen:
  • Obligationsähnliches Genussrecht mit Leaver-Rules führt zu Kapitaleinkünften – FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 28.4.2026 – 6 K 6115/23, Rev. Zugelassen
  • BFH: Zur „passiven Entstrickung“ aufgrund der Änderung eines DBA – Urteil vom 19.11.2025 – I R 41/22
  • Angepasster Entwurf eines BMF-Schreibens zu Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz
  • BFH: Keine Billigkeitskorrektur bei Optionsverlusten, Urteil vom 3.3.2026 – IX R 18/23
  • Managementbeteiligungen – Aktuelles zu Leaver Klauseln und Besteuerung
  • EU-Kommission: Tax Omnibus und Entwurf einer DAC Recast-Richtlinie
  • BFH: Keine Steuerfreiheit für Konfusionsgewinne, Urteil vom 11.03.2026, I R 10/23
  • JStG 2026: Änderungen mit FS Tax Bezug
  • BMF- Finales Schreiben zum BS Begriff und Verhandlungsgrundlage
  • Hurdle Shares: Erstmals Verwaltungsanweisung zur Besteuerung
  • Neues BMF-Schreiben zur sog. Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a KStG)
  • Dotationskapital bei inländischen Versicherungsbetriebsstätten: Neufassung des § 25 BsGaV etabliert Mindestkapitalausstattung als zwingende Untergrenze
  • Streit um das abkommensrechtliche Schachtelprivileg hybrider US-Gesellschaften beendet (BFH vom 11.3.2026 – I R 13/23
  • FG Sachsen in Bezug auf russische Staatsanleihen, Urteil vom 03. März 2026, VIII R 24/21
  • InvStG 2004: Ermittlung von Erträgen aus der Veräußerung von Aktien auf Fondsebene
  • BFH-Urteil: Unentgeltliche Ratenzahlungsvereinbarung führt grundsätzlich nicht zu fiktiven Einkünften aus Kapitalvermögen
  • EuGH-Urteil zur Grunderwerbsteuer: Neue Impulse für deutsche Umstrukturierungen
  • Beseitigung der Signing/Closing-Problematik vollzogen – 9. StBerÄndG
  • BFH mit Urteil vom 25.03.2026 (II R 17/23) – vereinfachtes Ertragswertverfahren
  • § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG erfasst keine Zinsforderungen – Nahestehen im Sinne von § 8b Abs. 3 Satz 5 KStG bei Beteiligung natürlicher Personen, BFH VIII R 30/24
  • Verlustverrechnungsverbot bei gewerblich geprägten Personengesellschaften (FG Kassel, 11 K 1357/23)
  • BFH: Frist bei der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)
  • Unbesichertes Gesellschafter-Wandeldarlehen an ein Start-up, FG Münster, Urteil vom 17.02.2026, 13 K 905/24 K (Revision zugelassen)
  • EuG vom 17.06.2026 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kreditverwaltungsleistungen durch den ursprünglichen Kreditgeber (Kreditverwaltung durch Dritte)
  • Schlussanträge EuGH „Stellantis“ Portugal (endgültige Klarheit bei dem Zusammenspiel von Verrechnungspreisen und Umsatzsteuer?)
  • BFH vom 04.12.2025 V R 37/23 zur Ortsbestimmung beim Bezug sonstiger Leistungen im Verhältnis von Stammhaus und Betriebsstätte
  • Finales BMF-Schreiben zu Betriebsstätten und Praxisbeispiel
  • OECD Konsultationsentwurf zur Überarbeitung von Kapitel VII der Verrechnungspreisleitlinien (OECD-LL-2022)-Welche praktischen Verschärfungen ergeben sich aus der Dienstleistungsverrechnung und dem „Benefit“-Test?
  • Neufassung von § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB-E: Vermögenseinziehung bei Cum-Ex Leerverkäufern
  • Vergütung für die Fortführung des Geschäftsführeramts beim Verkauf von Geschäftsanteilen an einer Kapitalgesellschaft – Abgrenzung zwischen Veräußerungspreis und Arbeitslohn, BFH, IX R 1/25
  • Neues BMF Schreiben zu „Steuerliche Behandlung von Kopplungsgeschäften bei einem Investmentfonds; Reaktion auf BFH-Urteil vom 03.03.2026 – VIII R 24/21



Die Referenten:

Dr. Marcus Heilos, Grant Thornton AG
Frank Bohländer, Finanzam Frankfurt am Mai, (Schwerpunkte: Umsatzsteuer& Verrechnungspreise)
Oliver Bohländer, Finanzamt Frankfurt (Schwerpunkte: Umsatzsteuer & Verrechnungspreise )
Dr. Tobias Groscurth, Dr. Dörr & Kollegen (GbR)
Wladmir Leonhard, Universal Investment GmbH






Termin / Kursort

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Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.