Der Bedenkenhinweis ist ein wesentlicher Bestandteil des in der Praxis von Bauprojekten besonders „geliebten“ VOB/B-Schriftverkehrs. Eigentlich ist er durch und durch kooperativ angelegt: Der Auftragnehmer, meist mit überlegenem Fachwissen ausgestattet, weist den Auftraggeber darauf hin, dass dessen Projektziele (der Werkerfolg) bei unverändertem Gang der Dinge nicht eintreten werden, sei es, weil die auftraggeberseitig gestellte Planung mangel- oder lückenhaft ist, sei es, weil das Vorgewerk nicht ordentlich gearbeitet hat. Wahrgenommen wird der Bedenkenhinweis allerdings oftmals als Frontalangriff des Auftragnehmers, der ihn vermeintlich zur Vernebelung eigener kapazitativer oder qualitativer Unzulänglichkeiten oder zur Provozierung von Behinderungen einsetzt. Dabei ist die Systematik des Bedenkenhinweis und der daraus folgenden Enthaftung des Auftragnehmers auch juristisch keineswegs geklärt. Die Diskutanten des Streitgesprächs werden sich insbesondere mit den folgenden Themen befassen:
1. Das Fundament des Bedenkenhinweises: Der funktionale Mangelbegriff
2. Regelungen und Wirkweise im BGB und der VOB/B
3. Anlass, Gegenstand, Grenzen und Prüftiefe unter Berücksichtigung der VOB/C
4. Form, Inhalt und richtiger Adressat des Hinweises
5. Rechtsfolgen rechtzeitig angemeldeter Bedenken
6. Enthaftung auch bei fehlender Erkennbarkeit?
7. Der schweigende Auftraggeber: Weiterbauen oder Einstellen?
8. Behinderungen und Leistungsänderungen infolge des Hinweises
9. Auswirkungen auf Bauzeit und Vergütung
10. Übertragbarkeit auf Architekten- und Ingenieurverträge
Diskutanten:
Prof. Dr. Heiko Fuchs
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Köln
Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch
Hochschule Bochum - Institut für Baubetrieb, Bochum
KKP Beratende Ingenieure Partnerschaft mbB, Essen
Prof. Dr. Rolf Kniffka
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D.
Jarl-Hendrik Kues, LL.M.
Fachanwalt für Vergaberecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
c.r.p. law. partnerschaft mbb, Frankfurt a.M.
Prof. Stefan Leupertz
Schiedsrichter Schlichter Adjudikator
Richter am Bundesgerichtshof a.D.
Leupertz Baukonfliktmanagement, Köln
3D2L GmbH, Köln