Identitätsgutachten im Strafrecht, Verkehrsstraf- und OWi-Recht

Veranstalter:
ZORN SEMINARE
Rechtsgebiet:
  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Präsenzkurs
ab 179,00 €
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Kursbeschreibung

Seminarinhalt:
Das Identitätsgutachten, welches sowohl von den  Amts- und Landgerichten, der Staatsanwaltschaft, den Bußgeldstellen sowie von Rechtsanwälten angefordert wird, ist vor den bundesdeutschen Gerichten anerkannt, zumal sie in einzelnen Fällen als alleiniges Beweismittel für den Nachweis einer Täterschaft zur Verurteilung herangezogen werden. Darüber hinaus sind die Vergleichsgutachten bereits von mehreren Oberlandesgerichten und vom BGH überprüft und bestätigt worden.
Der Grund für den hohen Beweiswert liegt in der Aussagekraft der Gutachten selbst, da durch die bekannten Häufigkeitsverteilungen der Merkmalsvariabilität des Gesichts, der Ohren und der Hand sowie charakteristischen Formprägungen eine vergleichende Beweiskraft erzielt werden kann, wie durch das Hautleistensystem der Fingerbeeren. Die Abhängigkeit der Aussagewahrscheinlichkeit richtet sich nach der Bildqualität und der damit in Zusammenhang stehenden Erfassbarkeit von gutachterlich verwertbaren Merkmalskriterien anhand von Lichtbildern.
Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens stellt sich für den Verteidiger immer wieder das Problem, dass auch ähnlich aussehende Blutsverwandte eines Betroffenen, wie z.B. Bruder aber auch ähnlich aussehende Fremdpersonen, als Fahrer in Frage kommen können. Durch eine Vorab-Analyse kann im Vorfeld die Frage überprüft werden, ob die Fahrereigenschaft zu einer Vergleichsperson auszuschließen oder wahrscheinlich ist. Die Anfertigung einer Vorabanalyse liefert Rechtsanwälten wichtige Entscheidungshilfen zum weiteren möglichen Fortgang eines Verfahrens.
Praktischer Nutzen für Verteidiger:
Chancen der Einstellung eines Verfahrens durch Vorab-Identitätsvergleich (anthropologisches Kurzgutachten).
Nichtverwertbarkeit von Lichtbildern aufgrund unzureichender Bildqualität.
Kostenübernahme der Rechtschutzversicherung (im Vorverfahren).
   
Themenauswahl:
Aufzeigen der Identitätsmerkmale und -möglichkeiten anhand von Lichtbildern
(Radar und andere Tatortaufnahmen).
Stellenwert und Beweiskraft der anthropologischen Vergleichsgutachten vor Gericht.
Zusammenhang von Bildqualität und Beweiswert von Tatortaufnahmen.
Einteilung der Wahrscheinlichkeitsprädikatsklassen.
Abgrenzung „Wiedererkennen“ und „Identifizieren“ (Doppelgängerphänomen).
Die “Vorab-Analyse“ (Kurzgutachten) als Entscheidungshilfe
und Informationsinstrument in OWi- und Strafverfahren.
  

Termin / Kursort

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