EuGH, Urteil vom 05.03.2026 – Rs. C-564/24
KG, Beschluss vom 09.04.2024 – 21 U 61/23
Zur rechtlichen Einordnung des Verbraucherwiderrufs im Bauvertragsrecht, zu den Folgen bei fehlender oder nicht ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht durch den Unternehmer, zur Widerrufsfrist sowie zu den Voraussetzungen, unter denen ein Verbraucherwiderruf als rechtsmissbräuchlich beurteilt werden kann.
Zur Frage, ob ein Verbrauchervertrag vorliegt, wenn der Verbraucher durch einen Architekten maßgeblich bei der Vertragsanbahnung und -ausgestaltung unterstützt wird, zur Beurteilung von Nachträgen zu derartigen Verträgen, die in der Folge mittels Fernkommunikation direkt vom Verbraucher mit dem Unternehmer vereinbart werden.