BGH, Urteil vom 22.04.2026 – VII ZR 88/25
Kammergericht, Urteil vom 21.05.2025 – 21 U 44/22
LG Berlin, Urteil vom 07.03.2022 – 33 O 4/21
Zur rechtlichen Einordnung der Formulierung „nach vollständiger Fertigstellung“ in der Ratenzahlungsbestimmung eines Bauträgervertrags, zur Frage der ordnungsgemäßen Auslegung einer solchen Klausel, zur Abgrenzung eines Zurückbehaltungsrechts (mit der Folge einer Verurteilung „Zug um Zug“) von der fehlenden Fälligkeit der Werklohnforderung (mit der Folge einer Verurteilung als „derzeit unbegründet“) bei (noch) nicht ordnungsgemäßer Fertigstellung des Gewerks.
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