2,5 stündiges Webinar: Jan Prinz, Richter am Amtsgericht Bottrop zum Thema: "Inobhutnahmen und familiengerichtliche Eilentscheidungen Konkurrenzverhältnis und Verfahrensoptimierung"
Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII sind zentrale Schutzmaßnahmen im deutschen Kinder- und Jugendhilferecht. Die kommen dann zum Einsatz, wenn das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen akut gefährdet ist. Die rechtliche Grundlage für die Inobhutnahme bildet § 42 SGB VIII. Die eigentlich klaren Vorgaben der Vorschrift werden allerdings erfahrungsgemäß nicht allerorts verbindlich eingehalten, was auf unterschiedliche Hindernisse zurückzuführen ist.
Die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII stellt ein zentrales und zugleich enorm grundrechtssensibles Handlungsfeld für junge Menschen und deren Familien dar. Deshalb ist eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Vorraussetzungen auch für Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes unerlässlich, wenn im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl, rechtlichen Vorgaben und praktischer Umsetzbarkeit kindeswohlgerechte und zugleich rechtmäßige Lösungen gefunden werden sollen.