Dank der Mobilität von Menschen und Vermögen gehören familienrechtliche und erbrechtliche Fälle mit Auslandsbezug zur Alltagsarbeit des in diesen Bereichen tätigen Juristen. Gerade im Beratungsmandat etwa von Eheverträgen und der Nachlassplanung lauern hier vielfältige Fallstricke, aber auch interessante Gestaltungsmöglichkeiten.
Das Seminar führt zunächst in die Grundfragen des Internationalen Privatrechts und der Behandlung internationaler Fälle ein, um sich darauf aufbauend mit den praktisch wichtigen Einzelheiten des Familien- und Erbrechts zu befassen.
Teil 1 Donnerstag, 07.11.2024 von 14:00 Uhr -17.15 Uhr
Grundfragen des Internationalen Privatrechts, „Handling“ von Fällen mit Auslandsberührung; Internationales Familienrecht (mit Schwerpunkt auf Eherecht und Kindschaftsrecht)
Teil 2: Freitag, 08.11.2024 von 14:00 Uhr – 17:15 Uhr
Internationales Erbrecht: Handhabung von Erbfällen mit Auslandsbezug in der erbrechtlichen Praxis; Erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Erbfällen mit Auslandsbezug, insbesondere: Immobilien im Ausland; Internationale Zuständigkeit; Europäisches Nachlasszeugnis
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Familienrecht" oder "Erbrecht" (6 FAO-Stunden)
Bitte beachten Sie, dass sich unser Seminarangebot ausschließlich an die Mitglieder der RAK Stuttgart und deren Angestellten richtet.