Das Seminar richtet sich Rechtsanwälte und interessierte qualifizierte Mitarbeiter in arbeitsrechtlichen Kanzleien.Die Referentin, Frau Sabine Jungbauer, ist geprüfte Rechtsfachwirtin, Mitautorin im RVG-Kommentar Bischof/Jungbauer, u.a., 9. Aufl. 2020; Herausgeberin und Autorin zahlreicher Werke zum RVG, Prozessrecht, beA u. ERV. Sie betreut im wöchentlichen Jourdienst für die Mitglieder der RAK München das Gebührentelefon und überzeugt durch lebendige, aktuelle und praxisnahe Vorträge. Frau Jungbauer hat eine bereits jahrelange Erfahrung mit Online-Seminaren.Effiziente und zügige Abrechnung durch viele Berechnungsbeispiele. Von der außergerichtlichen Tätigkeit bis hin zur Abrechnung des Urteilsverfahrens. Die Teilnehmer erhalten eine umfangreiche Seminarunterlage. Behandelt werden zu den jeweils unten ausgeschriebenen Schwerpunkten auch die erfolgten Änderungen durch das KostRÄG 2021.Schwerpunkte:• Abrechnung bei Erstellung eines Arbeitsvertrags – auch ohne Vergütungsvereinbarung lukrativ!• Abrechnung bei Erstellung eines Aufhebungsvertrags – viel Arbeit – wenig Geld? Kompensationsideen• Wertfestsetzung – Beschwerde (§§ 63, 68 GKG, § 33 RVG)• Vergütungsansprüche • Abgrenzung Vertretung zum Beratungsmandat – Kostenfallen vermeiden • Kappungsgrenzen beim Verbraucher • Anrechnungsausschluss kann helfen! • Beratung und Einigung (KostRÄG – 2021) • Außergerichtliche Vertretung – unbedingter Prozessauftrag - Rechtsprechung • Gerichtliche Vertretung (Schwerpunkt Mehrvergleich) • Terminsgebühr für schriftliche Vergleiche oder Einigungen (KostRÄG – 2021) • Erstreckung PKH auf Mehrvergleiche (KostRÄG – 2021) • Höhe der Einigungsgebühr bei Mehrvergleich – regionale Beratungsresistenz?• Besonderheiten zur Rechtsschutzversicherung • Eintritt des Rechtsschutzfalls • teilweise Deckungszusage • Ablehnung der Kostenübernahme • Reaktionsmöglichkeiten
Die Teilnehmer erhalten eine umfangreiche Seminarunterlage.