Das Seminar richtet sich Rechtsanwälte und interessierte qualifizierte Mitarbeiter in verkehrsrechtlichen KanzleienDie Referentin, Frau Sabine Jungbauer, ist geprüfte Rechtsfachwirtin, Mitautorin im RVG-Kommentar Bischof/Jungbauer, u.a., 9. Aufl. 2020; Herausgeberin und Autorin zahlreicher Werke zum RVG, Prozessrecht, beA u. ERV. Sie betreut im wöchentlichen Jourdienst für die Mitglieder der RAK München das Gebührentelefon und überzeugt durch lebendige, aktuelle und praxisnahe Vorträge. Frau Jungbauer hat eine bereits jahrelange Erfahrung mit Online-Seminaren.Effiziente und zügige Abrechnung durch viele Berechnungsbeispiele. Die gegnerische Versicherung zahlt nicht den geltend gemachten Gebührensatz? Die Zahlung der Einigungsgebühr wird abgelehnt? Es werden höhere Ansprüche geltend gemacht als von der Versicherung erstattet? Sabine Jungbauer bringt die Probleme der Praxis auf den Punkt und zeigt, wie auch schwierigere Fälle abzurechnen sind. Soweit die unten stehenden Bereiche betroffen sind, werden auch die Änderungen durch das KostRÄG 2021 vorgestellt. Dabei geht die Referentin insbesonders auch auf die Frage ein, für welche Fallgestaltungen die neue Gebührentabelle Anwendung findet.Schwerpunkte des Seminars:• Übergangsrecht § 60 RVG – Anwendung der neuen Gebührentabellen auf welche Fälle?• Vorsicht Falle: Prozessführung wann noch wirtschaftlich? KostRÄG - 2021• Abrechnung mit Mandanten; Abrechnung mit der RSV; Einfordern der Vergütung bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung• Der BGH gibt vor: Kosten als Haupt- oder Nebenforderung?• Nur teilweise Regulierung der Versicherung – wie geht es weiter?• Terminsgebühr für schriftliche Vergleiche oder Einigungen (KostRÄG 2021)• schriftlicher Vergleich – Einigung ohne Beteiligung des Gerichts bei laufendem Verfahren• Der unbedingte Klageauftrag – Abgrenzungsprobleme vermeiden!• BGH: Abrechnungsverhalten oder Einigung? Einigungsgebühr aus welchem Wert?• Höhe der Geschäftsgebühr – Checkliste zum Ansatz höherer Gebühren• die Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG beleuchtet• Tätigkeitsumfang – höherer Gebührensatz• prakt. Listen zur Gebührenoptimierung• Klagerücknahme oder Hauptsacheerledigung nach Zahlung des Versicherers?• Gerichtskostenreduzierung in welchen Fällen?Die Teilnehmer erhalten eine umfangreiche Seminarunterlage.