Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung (5 FAO-Stunden)

Angeboten von Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer StuttgartReferent: Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am Bundesgerichtshof a.D. (IX. Senat
230,00 €

Kursbeschreibung

Kooperationsveranstaltung mit der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft und der RAK für den OLG Bezirk Koblenz

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Handels- und Gesellschaftsrecht" oder "Insolvenz- und Sanierungsrecht" (5 FAO-Stunden)

Inhalt:

Das Seminar befasst sich mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, die in allen Insolvenzverfahren sowohl für den Insolvenzverwalter als auch für die Berater von Gesellschaftern von großer Bedeutung sind. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH ist stets zu untersuchen, ob im Blick auf eine nicht ordnungsgemäße Kapitalaufbringung oder Kapitalerhaltung Ansprüche gegen Gesellschafter bestehen. Diese können ferner unter dem Gesichtspunkt der Existenzvernichtung haften. Neben der Kapitalaufbringung wird die Kapitalerhaltung in den Blick genommen. Dabei werden für die einzelnen Gesellschaftsformen maßgebliche, aber auch übergreifende Grundsätze erörtert. Schließlich werden Probleme bei der Liquidation erörtert.

Bis zum Seminartermin ergehende höchstrichterliche Rechtsprechung wird selbstverständlich berücksichtigt.

I. Kapitalaufbringung

Kaduzierungsverfahren

  • Einleitung des Verfahrens
  • Haftung sonstiger Gesellschafter
  • Verjährung der Ansprüche

Hin- und Herzahlung bei Kapitalerhöhung

Ansprüche bei Scheitern einer Kapitalerhöhung

Verdeckte Sacheinlage

  • Einbringung eines Sachwerts
  • Einbringung einer Forderung

Ausschluss von Gesellschaftern

Erhöhung des Nennbetrags einer Stammeinlage

Kapitalaufbringung und Anlegerschutz

II. Kapitalerhaltung

Rechtslage in der AG

  • Verbot jeglicher Einlagenrückgewähr
  • Bilanzielle Betrachtung

Rechtslage in der GmbH

  • Schutz des Stammkapitals
  • Bilanzielle Betrachtung

Rechtslage in der KG

  • Haftung bei gewinnunabhängigen Ausschüttungen
  • Beschränkung der Haftung nach Insolvenzeröffnung
  • Bindung des Kommanditisten an Forderungsfeststellung
  • Haftung für Ausschüttungen an Rechtsvorgänger

III. Existenzvernichtungshaftung

Entzug des Haftungssubstrats zugunsten der Gesellschafter

Haftung wegen Firmenbestattung

IV. Unternehmensverträge

V. Liquidation

Liquidationslose Vollbeendigung

Veräußerung des gesamten Vermögens

Referent: Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am Bundesgerichtshof a.D. (IX. Senat) und Honorarprofessur an der Universität Mannheim

Bitte beachten Sie als Online-Teilnehmer/in:

Sie benötigen nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.

Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

Termin / Kursort

Online

Di., 08.12.2026Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Di., 08.12.2026 09:00 bis 15:00 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am Bundesgerichtshof a.D. (IX. Senat
Preise
Seminargebühr
230,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.