Onlineseminar3 Std.Vergaberecht

KI und Cloud-Computing-Leistungen richtig beschaffen

Angeboten von IBR SEMINAREReferent: Prof. Dr. Christopher Zeiss
Veranstalter:
IBR SEMINARE
Rechtsgebiet:
Vergaberecht
§15 FAO Stunden: 3 Std.
Onlineseminar
259,00 €

Kursbeschreibung

Wie sollen KI-Anwendungen und Cloud-Dienstleistungen beschafft werden?   

 

Dürfen Staat und Kommunen überhaupt alles kaufen und einsetzen, was auf dem Markt ist (z.B. "social scoring", Emotions-KI bzw. Sentimentanalyse, Gesichtserkennung)? Verwaltungssoftware, Personalmarketing, Office-Lösungen, Browser, Handy, Webcam, PKW - Wo ist heute "KI" drin? Marktführende Anbieter für KI-Lösungen kommen aus den USA oder China - Darf man auch Lösungen ausländischer Bieter beschaffen?  Muss man dann wenigstens lokal hosten? Was ist im Vergabeverfahren, in den Vergabeunterlagen und den EVB-IT zu beachten?  EuGH und digitale Souveränität vs. Open Source, Open-Weights und proprietäre Lösungen... Wehe dem Auftraggeber, Entscheider, Berater, wenn hier etwas schief läuft!  

 

Das Seminar behandelt die rechtliche Problematik der Beschaffung von KI- und Cloud-Dienstleistungen vor dem Hintergrund von AI-Act, DSGVO und Vergaberecht sowie politischen Vorgaben.  Praktische Fälle und ausgewählte technische Insights lockern den Vortrag auf und machen die Wissensvermittlung anschaulich. 
  • KI und Cloud-Computing: Beispiele aus der Beschaffungspraxis
  • KI und Cloud-Computing: rechtliche Konfliktfelder
  • Ausschluss ausländischer Unternehmer und DSGVO
  • Beschaffungsverbote aus dem AI-Act?
  • Eindeutige Leistungsbeschreibung und technischer Fortschritt
  • Lock-in-Effekte und ihre Vermeidung
  • Lokale KI, digitale Souveränität und Resilienz
  • EVB-IT Cloud / EVB-IT Digital / EVB-IT Dienstleistung ... oder?

 

Termin / Kursort

Online

Do., 01.10.2026Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Do., 01.10.2026 09:30 bis 12:45 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Prof. Dr. Christopher Zeiss
Preise
Normalpreis
259,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.