Der Referent stellt die jüngere Rechtsentwicklung und Rechtsprechung zur Elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht vor.
Bis zum Seminartag ergangene und veröffentlichte Entscheidungen werden eingearbeitet.
Ersten Teil - Sorgerecht:
- Gemeinsames Sorgerecht
- Kriterien der Alleinsorge, von der Elterlichkeit bis zur Bindungstoleranz
- Exkurs zur Religionszugehörigkeit
- Entscheidungsbefugnis in Alltagsfragen (Abgrenzungsproblematik)
Im zweiten Teil - Umgangsrecht:
- Die Kinderbetreuungsmodelle, insbesondere das Wechselmodell mit seinen unterhaltsrechtlichen Implikationen
- Die Bringschuldproblematik
- Den Umgangsrechtsausschluss im Lichte der kaum noch überschaubaren Rechtsprechung, und die
- Umgangssabotage samt ihren Rechtsfolgen