// Im Spannungsfeld zwischen dem verfassungsrechtlich garantierten kirchlichen Selbstbestimmungsrecht und staatlichem Arbeitsrecht entfaltet sich ein besonderes Arbeitsrecht. Das kirchliche Arbeitsrecht folgt eigenen Regeln – mit markanten Besonderheiten im Individual- und vor allem auch im kollektiven Arbeitsrecht, die es deutlich vom allgemeinen Arbeitsrecht unterscheiden. Dieses Seminar schafft Klarheit und macht die prägenden Strukturen sowie die wesentlichen Unterschiede in kirchlich organisierten Einrichtungen transparent. Ziel dieser Fortbildung ist es, Ihnen eine fundierte Orientierung zu bieten, um arbeitsrechtliche Fragestellungen im kirchlichen Kontext sicher einzuordnen und bewerten zu können. Aber auch kirchliche Sonderregelungen haben ihre Grenzen. Ein besonderer Fokus liegt auf der aktuellen Rechtsprechung - insbesondere auf den wegweisenden Entscheidungen des EuGH - zum Verhältnis von kirchlichem Selbstbestimmungsrecht und Antidiskriminierungsrecht, die die Anforderungen an die Loyalität von Mitarbeitenden in kirchlichen Einrichtungen spürbar neu definiert und die Praxis nachhaltig verändert haben.