Ziel des Seminars ist die kompakte Darstellung der für Onlineshops relevanten Informations- und Verbraucherschutzvorschriften mit ihren wettbewerbsrechtlichen Bezügen unter besondere Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung und des am 2.12.2020 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung Wettbewerbs.
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “IT-Recht” oder “Gewerblicher Rechtsschutz” (2,5 FAO-Stunden).