Im Seminar werden die Untiefen des Umganges mit den Antikorruptionsvorschriften im Gesundheitswesen, ihre wesentlichen Inhalte und aktuelle Entwicklungen diskutiert.
Schwerpunkt bildet der Umgang mit ihnen in der Gestaltung von Verträgen und Kooperationen.
Das Seminar ist praxisorientiert und geht nicht nur auf die §§ 299a, b, 300 StGB, sondern insbesondere auch auf § 128 SGB V und die berufsrechtlichen Vorschriften ein.
Wir empfehlen das passende Kombiseminar zu buchen, um die gesamte Bandbreite der Thematik erfassen zu können und von unserem Kombi-Rabatt d.h. bis zu 30% Rabatt zu profitieren.
Teilnehmerkreis
Fachanwälte/innen für Handels- und Gesellschaftsrecht bzw. Medizinrecht bzw. Strafrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit gestaltungsrechtlichen Fragestellungen in den genannten Fachrichtungen befassen.
Rechtsanwälte auf Leistungserbringerseite (insb. Fachanwälte für Medizinrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Strafrecht) und alle Juristen, die ärztliche Kooperationen gestalten und bewerten.
Zeit
7,5 Nettozeitstunden
Technischer Hinweis
Wir empfehlen unseren Teilnehmenden auf Storno-Möglichkeiten bei Hotelbuchungen/Zugbuchungen zu achten, da wir immer kurzfristige Änderungen und Anpassungen (z.B. durch Krankheit usw.) in unsere Überlegungen und Veranstaltungsplanungen einfließen lassen müssen. Aus diesem Grund bitten wir auch um Beachtung des E-Mail-Eingangs bzw. der aktuellen Informationen auf unserer Website.