Seit Einführung der Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im Jahr 2016 hat dieses Thema in der Praxis der Verteidigung aber auch der Prävention erheblich an Bedeutung gewonnen. So nimmt die Anzahl der öffentlich bekannt gewordenen Verfahren wegen Korruptionsverdacht im Gesundheitswesen ständig zu. Demgegenüber bietet die präventive Beratung bei Kooperationen mit Anbietern in Gesundheitswesen unter Einhaltung der geltenden Standards die Möglichkeit einer Risikominimierung bereits im Vorfeld.
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