Außerordentliche Kündigungen spielen im Wohn- und Gewerberaummietrecht in der Praxis eine ganz erhebliche Rolle. Neben dem „Klassiker“ Zahlungsverzug – der auch aufgrund der durchaus verwirrend gestalteten Normen manchmal Überraschungen birgt - sind aber auch Kündigungen wegen Lärmbeeinträchtigungen , Beschädigungen der Mietsache, Beleidigungen oder vertragswidrigen Gebrauchs und andere Gründe von Bedeutung. Der Vortrag beleuchtet sowohl die Vermieter- als auch die Mieterperspektive und zeigt Möglichkeiten auf, doch ungeahnte Prozesserfolge zu erzielen.
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