Künstliche Intelligenz (KI) zieht in zahlreiche Alltagsanwendungen ein und führt zu völlig neuen Rechtsfragen in fast allen Rechtsgebieten.
Diese ragen auch ins Strafrecht hinein, denn wo Künstliche Intelligenz eingesetzt wird, kann auch eine strafbewehrte Rechtsgutsverletzung stattfinden.
So stellt sich in Unternehmen die Frage, welche Verantwortlichkeit den Geschäftsführer noch trifft, wenn Künstliche Intelligenz wesentliche Entscheidungen trifft. Zu prüfen sind auch die Auswirkungen des Einsatzes Künstlicher Intelligenz auf das Rechtsinstitut der faktischen Geschäftsführung. Auch auf der Ebene der Strafzumessung kann es sich auswirken, dass der Tatentschluss durch Künstliche Intelligenz hervorgerufen wurde. Weiter stellen sich grundlegende Fragen nach dem Einsatz Künstlicher Intelligenz zur Aufklärung von Straftaten z.B. im Bereich der Geldwäsche, der Kinderpornografie oder der Steuerhinterziehung.
Weitere Themenschwerpunkte im Seminar:
- Welche Straftaten werden durch Künstliche Intelligenz ermöglicht oder erleichtert?
- Unter welchen Voraussetzungen dürfen die Strafverfolgungsbehörden
- Künstliche Intelligenz als Ermittlungsinstrument einsetzen?
- Darf ein Anfangsverdacht durch Künstliche Intelligenz erzeugt werden?
- Darf eine Anklageschrift durch eine Künstliche Intelligenz generiert werden?
- Darf ein Gericht Künstliche Intelligenz als Hilfsmittel zur
- Entscheidungsfindung einsetzen?
Teilnehmerkreis
Fachanwälte/innen für Strafrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich schwerpunktmäßig mit strafrechtlichen Mandaten befassen oder strafrechtlich interessiert sind.
Zeit
2,5 Nettozeitstunden
Technischer Hinweis
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Teilnahme an einem unserer Online-Seminare, ob Ihr IT-System die technischen Mindestvorraussetzungen zur Teilnahme erfüllt.
Mehr Informationen finden Sie auch in unseren FAQs // Online-Seminare/Technische Fragen-Problemlöser