Die Lebensversicherung wird durch das Mehrpersonenverhältnis zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer, Versichertem und Bezugsberechtigtem geprägt. Die rechtlichen Beziehungen zwischen diesen Personen (Deckungsverhältnis, Valutaverhältnis, ggf. Sicherungsverhältnis) sind voneinander zu unterscheiden und unterliegen jeweils eigenen Regeln. Das Seminar behandelt anhand neuerer Rechtsprechung die vielfältigen Probleme, die aus diesem Mehrpersonenverhältnis – auch im Verhältnis zu den Erben des Versicherungsnehmers – entstehen und ist deshalb auch für die Fachanwaltschaft Erbrecht geeignet. Daneben behandelt das Seminar die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichtshofs, zu komplexen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Lebensversicherung, unter anderem:
- BGH, Urteil vom 18. September 2024 – IV ZR 436/22, BGHZ 241, 254 = VersR 2024, 1461 (Klauseln zur Überschussbeteiligung und zu den Abschluss- und Vertriebskosten),
- BGH, Urteil vom 12. Juni 2024 – IV ZR 437/22, r+s 2024, 819 = VersR 2024, 1057 (Überschussklauseln im Telematiktarif),
- BGH, Urteil vom 10. Dezember 2025 – IV ZR 34/25, VersR 2026, 161 (Absenkung des Rentenfaktors bei der „Riester-Rente“),
- BGH, Urteil vom 18. März 2026 – IV ZR 184/24, VersR 2026, 643 (kapitalmarktabhängiger Stornoabzug).